Welche Unterlagen benötige ich bei meiner Scheidung?
Für Ihre Scheidung benötigen Sie wichtige Scheidungsunterlagen. Es ist zunächst Ihre Aufgabe, diese Unterlagen zu beschaffen. Nach Maßgabe dieser Unterlagen kann Ihr Anwalt Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation beurteilen und Sie kompetent beraten. Jede Beratung ist nur so gut, wie die Information, die Sie dem Anwalt als Mandant an die Hand geben. Sie beschleunigen Ihr Scheidungsverfahren und vermeiden unnötige Verzögerungen, wenn Sie sich frühzeitig und bestenfalls unmittelbar nach Ihrer Trennung darum bemühen, die für Ihre Scheidung notwendigen Scheidungsunterlagen zu beschaffen. Wir informieren Sie in unserer Checkliste anhand von 14 Punkten, welche Scheidungsunterlagen in Betracht kommen.
- Sie müssen Ihren Scheidungsantrag mit den betreffenden aussagekräftigen Scheidungsunterlagen untermauern. Mit der Heiratsurkunde weisen Sie beispielsweise nach, dass Sie verheiratet sind.
- Am besten ist, wenn Sie die Scheidungsunterlagen anhand einer Checkliste abarbeiten.
- Überlegen Sie genau, ob eine Unterlage in Ihrem Fall relevant ist und überlassen Sie es im Zweifel Ihrem Rechtsanwalt, die Notwendigkeit und die Relevanz einer Unterlage zu beurteilen.
- Im Zweifelsfall sollten Sie eine Unterlage immer vorlegen. Nur so vermeiden Sie das Risiko, dass Ihr Anwalt einen Aspekt Ihres Scheidungsverfahrens nicht erkennt und Sie möglicherweise Nachteile erleiden.
Warum muss ich Scheidungsunterlagen beschaffen?
Sie möchten Sie scheiden lassen. Damit das Familiengericht Ihren Scheidungsantrag bearbeiten und Ihren Scheidungswunsch beurteilen kann, müssen Sie dem Gericht die dafür notwendigen Scheidungsunterlagen vorlegen. Es ist zunächst Ihre Aufgabe, die dafür notwendige Vorarbeit zu leisten und Ihrem Rechtsanwalt all diejenigen Scheidungsunterlagen an die Hand zu geben, die er dem Familiengericht zusammen mit Ihrem Scheidungsantrag einreichen muss. Wir informieren Sie, welche Scheidungsunterlagen in Betracht kommen.
Tipp
Sie erreichen Ihre Scheidung schnellstmöglich, wenn Sie frühzeitig damit beginnen, die notwendigen Scheidungsunterlagen zu beschaffen und zusammenzutragen. Wichtig ist, zu verstehen, dass sich aus den Scheidungsunterlagen auch diejenigen Informationen ergeben, die für den Ablauf des Scheidungsverfahrens relevant sind. Jede Nachlässigkeit verzögert das Scheidungsverfahren. Auch Ihr Rechtsanwalt kann Sie nicht davon entlasten, dass Sie diejenige Person sind, die die Scheidungsunterlagen zusammentragen muss. Ihr Anwalt kann Sie nur darüber informieren, welche Scheidungsunterlagen in Ihrem Fall relevant sind.
Kann ich die Scheidungsunterlagen selbst bei Gericht einreichen?
Überlassen Sie es möglichst Ihrem Anwalt, die notwendigen Scheidungsunterlagen bei Gericht einzureichen. Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Unterlagen in die richtige Gerichtsakte gelangen und nicht irgendwo im Gerichtsbetrieb untergehen. Dafür ist es notwendig, dass der Anwalt das richtige Gericht anschreibt, die Parteien bezeichnet und das Aktenzeichen zitiert.
Tipp
In Scheidungssachen besteht Anwaltszwang. Nur Ihr Rechtsanwalt kann Anträge bei Gericht einreichen und dort verhandeln. Sie selbst haben keine Möglichkeit, mit dem Gericht direkt zu kommunizieren. Zweck und damit auch Ihr Vorteil ist, dass nur so wirklich vorgetragen wird, was scheidungsrechtlich relevant ist und Sie keine Aussagen treffen, die zu Ihrem Nachteil gereichen.
Scheidungsantragsformular beim Scheidungsservice
Nutzen Sie die Vorteile einer Online-Scheidung und nehmen die Dienste eines Scheidungsservice in Anspruch, starten Sie Ihr Verfahren im Regelfall mit einem vorgefertigten Formular. Darin tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein. Auf der Grundlage dieses Formulars wird Sie der Scheidungsservice an einen im Familienrecht möglichst erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt weiterleiten.
Was muss mein Anwalt vorab wissen?
Ungeachtet der notwendigen Scheidungsunterlagen benötigt Ihr Anwalt folgende persönliche Angaben:
- Ihren Vor -und Zunamen
- Ihre Adresse nebst Wohnort, Straße und Hausnummer
- Ihre E-Mail-Adresse (falls vorhanden, jedenfalls vorteilhaft für die Kommunikation)
- Vorname und Zuname Ihres Ehepartners
Tipp
Ihr Scheidungsantrag muss Ihrem Ehepartner vom Gericht zugestellt werden. Möglicherweise muss auch Ihr Anwalt mit Ihrem Ehepartner in Kontakt treten und gewisse Dinge abklären. Dazu wird die genaue Anschrift Ihres Ehepartners benötigt. Ist Ihr Ehepartner unbekannten Aufenthalts, müssen Sie dem Gericht nachweisen, dass Sie alles versucht haben, um dessen Adresse in Erfahrung zu bringen. Nur dann kommt in Betracht, dass Ihr Scheidungsantrag durch einen Aushang an der Gerichtstafel öffentlich zugestellt und die persönliche Zustellung an den Ehepartner damit ersetzt wird. Auf jeden Fall genügt es nicht, wenn Sie schlicht behaupten, Sie wüssten nicht, wo sich Ihr Ehepartner aufhält.
Vorlage von Vorkorrespondenz und gerichtlicher Fristen oder Termine
Haben Sie bereits selbst mit Ihrem Ehepartner korrespondiert oder hat der von Ihrem Ehepartner bestellte Rechtsanwalt Sie kontaktiert, müssen Sie Ihrem Anwalt diese Korrespondenz vorlegen. Vor allem dann, wenn Ihr Ehepartner bereits gerichtliche Schritte eingeleitet hat und das Gericht Frist zur Stellungnahme auf einen Schriftsatz gesetzt oder Termine anberaumt hat, müssen Sie Ihren Anwalt unbedingt und umgehend informieren. Nur so vermeiden Sie Nachteile.
Tipp
Sollten Sie eine anwaltliche oder gerichtliche Frist versäumt haben oder der Ablauf unmittelbar bevorstehen, sollten Sie dennoch unverzüglich Ihren Anwalt informieren. Ihr Anwalt kann versuchen, die Frist verlängern zu lassen und damit Nachteile für Sie abzuwenden. Keinesfalls sollten Sie Fristen ignorieren oder den Kopf in den Sand stecken.
Welche Scheidungsunterlagen benötige ich für meinen Scheidungsantrag?
Jeder Scheidungsantrag erfordert typische Scheidungsunterlagen. Im Einzelfall kommen zusätzliche Unterlagen in Betracht. Am besten arbeiten Sie sich anhand folgender Checkliste vorwärts:
- Anwaltsvollmacht: Ihr Anwalt benötigt eine Vollmacht, damit er für Sie tätig wird. Anwälte verwenden dafür handelsübliche Formulare. Darin bevollmächtigen Sie Ihren Rechtsanwalt, in Ihrem Namen Ihr Scheidungsverfahren in die Wege zu leiten. Lassen Sie sich nicht davon abschrecken, dass ein solches Formular den Anwalt auch bevollmächtigt, in sonstigen Dingen theoretisch tätig zu werden. Dies hängt damit zusammen, dass es organisatorisch nicht möglich ist, für jeden einzelnen anwaltlichen Auftrag ein eigenständiges anwaltliches Formular zu formulieren. Anwälte verwenden deshalb ein pauschales Formular, das den Anwalt unter anderem bevollmächtigt, Ihre Scheidung abzuwickeln.
- Rechtsschutzversicherungspolice: Sind Sie rechtsschutzversichert oder sind Sie in der Rechtsschutzversicherung Ihres Ehepartners familienversichert, kann Ihr Anwalt eine eventuelle anwaltliche Erstberatung über Ihre Versicherung abrechnen. Ihre Scheidung selbst ist nicht rechtsschutzversichert (Ausnahme: ARAG- Rechtsschutzversicherung nach einer Wartezeit von drei Jahren).
- Heiratsurkunde: Mit der Heiratsurkunde weisen Sie nach, dass Sie verheiratet sind. Sie finden diese Heiratsurkunde in Ihrem Familienstammbuch. Vielleicht besitzen Sie auch eine beglaubigte Ausfertigung aus Ihrem Familienstammbuch. Ansonsten erhalten Sie bei Ihrem Standesamt auf Wunsch eine beglaubigte Ausfertigung. Die Vorlage der Heiratsurkunde erübrigt sich, wenn Ihr Ehepartner die Scheidung bereits beantragt und die Heiratsurkunde vorgelegt hat.
- Geburtsurkunde Ihres gemeinsamen Kindes: Aus dieser Urkunde ergeben sich Namen und Geburtsdaten Ihrer gemeinsamen Kinder. Diese sind im Scheidungsantrag ausdrücklich zu bezeichnen. Vor allem kann die Zuständigkeit des Gerichts von dem gewöhnlichen Aufenthaltsort Ihrer Kinder abhängen. Die Geburtsurkunde Ihres Kindes ist zudem wichtig, wenn bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs die Zeiten der Kindererziehung in Ihrem Rentenversicherungsverlauf erfasst werden sollen. Außerdem soll Ihr Anwalt die Geburtsurkunde Ihres gemeinschaftlichen Kindes zusammen mit dem Scheidungsantrag bei Gericht einreichen.
- Ehevertrag: Haben Sie einen Ehevertrag abgeschlossen, können sich daraus im Hinblick auf Scheidungsfolgen Rechte und Pflichten ergeben. Ihr Anwalt hat die Aufgabe, den Ehevertrag daraufhin zu überprüfen, ob er im Hinblick auf Ihre individuellen Verhältnisse angemessene Regelungen enthält oder ob Sie möglicherweise auf „unangemessene Art und Weise“ benachteiligt sind. Eheverträge sind nur relevant, wenn sie notariell beurkundet wurden.
- Scheidungsfolgenvereinbarung: Auch soweit Sie im Hinblick auf Ihre Trennung oder Ihre Scheidung eine „Scheidungsfolgenvereinbarung“ vereinbart oder notariell beurkundet haben, müssen Sie diese Ihrem Anwalt unbedingt vorlegen. Ihr Anwalt muss im Scheidungsantrag dem Gericht mitteilen, ob Sie bereits Regelungen wegen des elterlichen Sorgerechts oder des Umgangsrechts, des Kindesunterhalts, des Ehegattenunterhalts, der Ehewohnung oder der Haushaltsgegenstände getroffen haben. Der Inhalt der Vereinbarung ist nicht relevant.
- Erbvertrag, Testament: Haben Sie einen Erbvertrag vereinbart oder ein Testament verfasst, wäre dessen Inhalt zu überprüfen. Soweit Sie Ihren Ehepartner als Ihren Erben bedacht haben, wäre dessen Erbberechtigung zu überprüfen und wahrscheinlich anzupassen.
- Einkommensnachweise für Ihre Person: Aus Ihrem Einkommen ergeben sich die Verfahrenswerte für die Berechnung der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren. Ihr Anwalt muss Ihr Einkommen beziffern, da sich aus dieser Angabe die notwendigerweise im Voraus zu entrichtende Gerichtsgebühr für das Familiengericht beziffert. Außerdem sind die Einkommensnachweise wichtig, wenn eventuelle Unterhaltsansprüche oder Unterhaltsverpflichtungen der Ehepartner untereinander oder der Kindesunterhalt zu beurteilen sind. Zu Ihrem Einkommen gehören sämtliche Einnahmen, die Sie als Arbeitnehmer, aus selbstständiger Tätigkeit, aus Vermietung einer Immobilie oder als Kapitaleinkünfte beziehen. Auch Arbeitslosengeld, Steuererstattungen, Abfindungen sowie Renten oder Pensionen zählen als Einkommen.
- Einkommensbelege Ihres Ehepartners: Fordern Sie Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt, erleichtern und beschleunigen Sie die notwendige Unterhaltsberechnung, wenn Sie bereits entsprechende Einkommensbelege Ihres Ehepartners vorlegen können. Stehen Ihnen keine solche Belege zur Verfügung, muss Ihr Anwalt Ihren Ehepartner umständlich anschreiben und auffordern, Auskunft über seine Einkommensverhältnisse zu erteilen. Verweigert der Ehepartner jegliche Auskunft oder informiert er nur lückenhaft, wären Sie darauf angewiesen, die Auskünfte auf gerichtlichem Wege einzufordern. Die Information über die Einkommensverhältnisse Ihres Ehepartners ist auch relevant, soweit Sie Ihren Ehepartner auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses für Ihr Scheidungsverfahren in Anspruch nehmen wollen. Ein solcher Verfahrenskostenvorschuss ist vorrangig zu prüfen, bevor Sie staatliche Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen können.
- Versorgungsausgleichsformular: Soweit Sie den Versorgungsausgleich nicht ehevertraglich ausgeschlossen haben, führt das Familiengericht im Regelfall von Amts wegen den Versorgungsausgleich durch. Um Ihr Scheidungsverfahren zu beschleunigen, können Sie das Versorgungsausgleichsformular bereits mit Ihrem Scheidungsantrag bei Gericht einreichen. Ihr Anwalt kann dieses Formular zur Verfügung stellen.
- Lebensversicherungspolice: Besteht eine Lebensversicherung, spielt die Versicherung bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs oder beim Zugewinnausgleich eine Rolle. Erfolgt die Leistung der Lebensversicherung in Rentenform, unterfällt Sie auf jeden Fall dem Versorgungsausgleich. Ihr Anwalt wird prüfen, inwieweit eine Versicherung relevant ist und ob Sie dem Versorgungsausgleich oder dem Zugewinnausgleich zuzuordnen ist.
- Kreditverbindlichkeiten: Bestehen Verbindlichkeiten aus Krediten, beeinflussen diese die Unterhaltsberechnung. Auch ist die Frage zu klären, wer die Kredite nach Ihrer Scheidung bedient und letztlich bezahlt. Vor allem spielen die Kreditverbindlichkeiten auch bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs eine Rolle.
- Kfz-Brief: Ein Kraftfahrzeug kann beim Zugewinnausgleich oder bei der Verteilung der Hausratsgegenstände zu berücksichtigen sein.
- Antrag auf Verfahrenskostenhilfe: Möchten Sie staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen, müssen Sie das dafür notwendigerweise zu verwendende amtliche Formular ausfüllen und unterschreiben. Um Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse nachzuweisen, müssen Sie auch hier Ihre Einkommensbelege vorlegen. Verbindlichkeiten, wie Kreditschulden oder Wohnungsmieten, sind zu berücksichtigen.
Tipp
Sind Sie Arbeitnehmer, müssen Sie Ihre letzten zwölf Verdienstbescheinigungen vorlegen. Nur so vermeiden Sie, dass Ihr Einkommen zu hoch oder zu niedrig beziffert wird. Sind Sie selbstständig, haben Sie Ihre Einkünfte der letzten drei Kalenderjahre nachzuweisen und zwar anhand Ihrer Einnahmen- oder Überschussrechnungen, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und Ihrer Steuererklärungen sowie Ihrer Steuerbescheide.
Tipp
In vielen Fällen ist das Rentenversicherungskonto lückenhaft oder sogar fehlerhaft. Sie vermeiden Verzögerungen bei der Bearbeitung des Versorgungsausgleichs, wenn Sie im Zweifelsfall Ihr Versicherungskonto klären und dazu bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung eine Kontenklärung in die Wege leiten. Sie benötigen dazu Nachweise über Ihre versicherungsrelevanten Zeiten. Typischer Fall ist, dass die Mutterschutzzeit oder der Wehrdienst nicht berücksichtigt wurden. Stammen Sie aus der früheren DDR, benötigen Sie zum Nachweis von Rentenversicherungszeiten die Vorlage Ihres Arbeitsbuches oder sonstiger Sozialversicherungsnachweise.
Fazit
Ihre Scheidung ist zunächst Ihre persönliche Aufgabe. Sie müssen aktiv werden. Jede Scheidungsunterlage, die Sie frühzeitig beschaffen, beschleunigt Ihr Scheidungsverfahren und ermöglicht es Ihrem Anwalt, in zuverlässiger Weise Ihre Situation und Ihre Wünsche zu beurteilen. Sie dürfen also nicht erwarten, dass Ihr Anwalt alles für Sie erledigt und Sie sich jeglicher Mühe entledigen können.