Online-Scheidung – 10 Beste Tipps
Sie wissen nicht, dass Sie Ihre Scheidung online als Online-Scheidung in die Wege leiten können? Dann wissen Sie auch nicht, wie Sie ohne große Mühe und eigene Recherche einen guten Anwalt im Familienrecht finden? Mit der Online-Scheidung wickeln Sie Ihre Scheidung einfach und zielführend ab. Wir erklären Ihnen in 10 Beste Tipps, was Sie dazu wissen sollten.
- Die Möglichkeit, Ihre Scheidung online als Online-Scheidung zu beantragen, hat den Weg zur Scheidung modernisiert. Möchten Sie Ihren Aufwand möglichst einfach halten, sollten Sie die Dienstleistungen eines kompetenten Scheidungsservice in Erwägung ziehen.
- Da es eine Reihe von Scheidungsservices gibt, kommt es darauf an, den für Sie richtigen Scheidungsservice auszuwählen. Achten Sie dazu auf eine Reihe von Merkmalen, die einen kompetenten Scheidungsservice auszeichnen.
- Das Dienstleistungsangebot eines Scheidungsservice sollte über den anfänglichen Informationsgehalt über die Rechte und Pflichten bei einer Scheidung hinaus zum Ziel haben, dass Sie an einen kompetenten, im Familienrecht erfahrenen, zuverlässigen und vertrauensvollen Rechtsanwalt vermittelt werden.
- Sie perfektionieren Ihre Scheidung in vielerlei Hinsicht dadurch, dass Sie das Scheidungsverfahren online als Online-Scheidung einleiten, Ihre Scheidung als einvernehmliche Scheidung abwickeln und eventuelle Scheidungsfolgen außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln.
Tipp 1: Verlassen Sie sich nicht auf Empfehlungen Dritter
Lassen sich Ehepaare scheiden, geht ein Ehepartner herkömmlicherweise zu einem Anwalt. Meist ist dies der Anwalt, der aus dem Bekanntenkreis empfohlen wird oder eben um die Ecke seine Kanzlei hat. Dieser scheinbar einfache Weg hat seine Tücken. Sie wissen nicht zuverlässig, ob dieser Anwalt der richtige Anwalt für Ihre Scheidung ist. Sie wissen nicht, ob Sie mit diesem Anwalt wirklich zurechtkommen und welche Kompetenzen er eigentlich hat. Besser ist, wenn Sie sich nicht auf Empfehlungen Dritter verlassen und sich beispielsweise über einen seriösen Scheidungsservice an einen kompetenten und im Familienrecht erfahrenen Rechtsanwalt vermitteln lassen.
Tipp 2: Sparen Sie sich die oft ungewisse Mühe der eigenen Recherche nach einem Anwalt
Kennen Sie selbst keinen Anwalt und möchten Sie sich auch nicht auf irgendwelche Empfehlungen verlassen, müssen Sie bei herkömmlicher Betrachtungsweise selbst einen Anwalt recherchieren und nach eigenem Ermessen beurteilen, ob denn dieser Anwalt der Richtige für Ihr Scheidungsverfahren ist. Oft stellt sich erst im Lauf des Scheidungsverfahrens heraus, dass der Anwalt Ihren Erwartungen nicht gerecht wird. Vielleicht fühlen Sie sich nur als Aktenzeichen und Gebührenquelle behandelt. Bei der Online-Scheidung haben Sie diese Probleme eher nicht.
Tipp 3: Profitieren Sie von den Vorteilen der Online-Scheidung
Bei der Online-Scheidung, bei der Sie idealerweise die Dienste eines seriösen Scheidungsservice in Anspruch nehmen, lassen Sie sich einen im Familienrecht erfahrenen und zuverlässigen Rechtsanwalt vermitteln. Ein seriöser Scheidungsservice wird nur mit Rechtsanwälten zusammenarbeiten, die sich in Scheidungsverfahren als kompetent, vertrauenswürdig und zuverlässig erwiesen haben. Anwälte, die diese Eigenschaften vermissen lassen, sollten nicht vermittelt werden. Für Sie hat dies den Vorteil, dass Sie direkt an der richtigen Adresse sind. Sie dürfen davon ausgehen, an einen Rechtsanwalt vermittelt zu werden, der Ihr Scheidungsverfahren optimal abwickelt. Auch dann, wenn Sie typischerweise Berührungsängste haben, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, sind Sie mit der Online-Scheidung auf dem richtigen Weg.
Tipp 4: Ignorieren Sie die Kritik, die Online-Scheidung sei nicht erlaubt
Kritiker gibt es immer und überall. Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb die Online-Scheidung nicht erlaubt sein sollte. Schließlich geht es zunächst nur darum, dass Sie Ihren Scheidungsantrag online in die Wege leiten können und nicht darauf angewiesen sind, einen Anwalt in seiner Kanzlei aufsuchen zu müssen. Ansatz für die Kritik war, dass ein Anwalt aufgefordert wurde, folgende Werbeaussagen zu unterlassen:
„Scheidung online - spart Zeit, Geld und Nerven. Denn: Bei der unstreitigen Ehescheidung sparen Sie zunächst erhebliche Kosten, da nur ein Rechtsanwalt erforderlich ist. Darüber hinaus versuchen wir, den Streitwert um 30 % zu verringern. Die Festsetzung des Streitwerts erfolgt im Scheidungstermin durch das Gericht“.
Das Oberlandesgericht Hamm (4 U 162/12) ließ die Beanstandungen nicht gelten. Die Aussage des Anwalts auf seiner Internetseite sei nicht irreführend, da er die Art und Weise, wie Kosten gespart werden können, hinreichend erläutere. Die Aussage, die Online-Scheidung spare Zeit, treffe zu, weil der Anwalt elektronisch mit dem Mandanten kommuniziere. Die Aussage, der Mandant spare Nerven, treffe zu, da er mit seinem Anwalt nicht persönlich in Kontakt treten müsse und deshalb seine mit einem Scheidungsverfahren verbundenen psychischen Belastungen vermindere. Auch der Hinweis auf die Kostenersparnis sei nicht zu beanstanden, weil der Anwalt die Kostenersparnis bei der unstreitigen Scheidung aufzeige und bei Gericht eine Herabsetzung des Streitwertes beantrage.
Tipp 5: Prüfen Sie die Seriosität des Scheidungsservice
Das Dienstleistungsangebot eines Scheidungsservice entlastet Sie von einer Reihe von Mühen, die mit der Abwicklung eines Scheidungsverfahrens meist verbunden sind. Sie erhalten eine Anleitung, welche Unterlagen vorzulegen sind, was Sie tun oder unterlassen sollten und wie Sie die Scheidungsgebühren bezahlen können. Ein guter Scheidungsservice wirbt nicht nur damit, dass er Sie irgendwohin an irgendeinen Anwalt vermittelt.
Achten Sie unter anderem auf folgende Details:
- Das Angebot des Scheidungsservice sollte möglichst viele Informationen bereithalten, in denen Sie über die Voraussetzungen und den Ablauf Ihrer Scheidung informiert werden. Das Informationsangebot sollte fortlaufend aktualisiert werden. Es sollte den Stand der Rechtsprechung berücksichtigen und Sie über aktuelle Entwicklungen im Ehe- und Scheidungsrecht informieren.
- Sie sollten Checklisten vorfinden, in die Sie sich möglichst einfach und schnell einlesen können und sofort wissen, um was es geht.
- Sie sollten per E-Mail oder am Telefon einen direkten Ansprechpartner vorfinden, bei dem Sie sich eine erste, selbstverständlich kostenfreie Orientierungshilfe abholen können.
- Wenn Sie an einen Rechtsanwalt vermittelt werden, sollte der Anwalt eine gebührenfreie Erstberatung anbieten und darauf verzichten, die in Anwaltskreisen vielfach übliche Erstberatungsgebühr zu berechnen.
- Sie sollten die Möglichkeit haben, einen gebührenfreien Kostenvoranschlag zu erhalten, der Sie über die voraussichtlich anfallenden Verfahrenskosten für Ihre Scheidung informiert.
- Sie sollten von vornherein auf die Chance hingewiesen werden, Ihre Scheidung kostengünstig im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner abzuwickeln und einer meist kostenträchtigen streitigen Scheidung möglichst aus dem Weg zu gehen.
- Sie sollten auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass Sie die Verfahrenskosten auch über den Weg der staatlichen Verfahrenskostenhilfe bezahlen können, falls Sie auf finanziell schwachen Beinen stehen.
- Ein seriöser Scheidungsservice sollte über ein TÜV-Prüfsiegel verfügen, das die Dienstleistung als zuverlässig, kompetent und vertrauenswürdig beurteilt hat.
- Und das wichtigste zum Schluss: Ihr seriöser Scheidungsservice sollte Ihnen keinerlei Kosten dafür berechnen, dass er Sie informiert und an einen Rechtsanwalt vermittelt. Sie zahlen nur die Gebühren für Ihren Anwalt.
Tipp 6: Nutzen Sie die Online-Scheidung auch, wenn Sie im Ausland wohnen
Sind Sie und Ihr Ehepartner deutsche Staatsangehörige und wohnen im Ausland, können Sie sich selbstverständlich auch in Deutschland scheiden lassen. So nutzen Sie auf besondere Art und Weise die Vorteile einer Scheidung online. Wo Sie geheiratet haben, ist belanglos. Wohnen Sie beide im Ausland, ist von Gesetzes wegen das Amtsgericht in Berlin-Schöneberg für Sie zuständig. Wohnt ein Ehepartner wieder in Deutschland, kommt das Familiengericht im Gerichtsbezirk seines Wohnortes in Betracht. Sie werden dann normalerweise auch nach deutschem Scheidungsrecht geschieden. Auf jeden Fall können Sie über einen durch den Scheidungsservice vermittelten Rechtsanwalt Ihren Scheidungsantrag bei einem deutschen Gericht einreichen. Dafür brauchen Sie nicht eigens nach Deutschland zu reisen oder einen in Deutschland ansässigen Rechtsanwalt zu recherchieren.
Tipp 7: Kombinieren Sie die Scheidung online mit einer einvernehmlichen Scheidung
Gerade dann, wenn Sie Ihre Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner als einvernehmliche Scheidung abwickeln können, bietet es sich an, die Scheidung online als Online-Scheidung in die Wege zu leiten. Nur die einvernehmliche Scheidung gewährleistet, dass Sie Ihre Ehe so kostengünstig wie möglich, so zügig wie möglich und so nervenschonend wie möglich abwickeln können. Soweit Sie sich jedoch wegen einer Scheidungsfolge streitig auseinandersetzen, müssen Sie einen erheblichen Mehraufwand an Verfahrensgebühren, Zeit, persönlichem Engagement und der oft nervenaufreibenden Lektüre der Schriftsätze der Gegenpartei in Kauf nehmen. Bei der streitigen Scheidung werden Sie ständig gefordert. Sie kommen kaum zur Ruhe. Besser ist, wenn Sie sich all diese Lasten ersparen und Ihr Kapital an Geld, Zeit und Geduld in den Aufbau einer neuen Lebensperspektive investieren.
Tipp 8: Erreichen Sie Ihre Scheidung mit möglichst nur einem Rechtsanwalt
Gelingt es Ihnen, sich auf eine einvernehmliche Scheidung zu verständigen, sollten Sie mit möglichst nur einem Rechtsanwalt auskommen. Es genügt, wenn ein Ehepartner den Rechtsanwalt beauftragt, den Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen. Dann braucht der andere dem Scheidungsantrag einfach nur noch zustimmen. Dafür benötigt der Ehepartner keinen eigenen Rechtsanwalt. Im Ergebnis bezahlen Sie nur die Gebühren für einen einzigen Rechtsanwalt, die Sie sich dann im Idealfall untereinander aufteilen. Beachten Sie, dass Sie sich keinen gemeinsamen Rechtsanwalt nehmen können. Ein Rechtsanwalt muss Interessenkonflikte vermeiden und darf immer nur die Partei vertreten und beraten, die ihn als Mandanten beauftragt hat. Sie sollten also möglichst auch nicht gemeinsam zu einem Anwalt gehen. Und sollten Sie persönlichen Beratungsbedarf haben, können Sie Ihren Anwalt natürlich auch persönlich kontaktieren.
Tipp 9: Regeln Sie alles Notwendige außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung
Die einvernehmliche Scheidung ist das eine, die Scheidungsfolgenvereinbarung das andere. Keinesfalls ist es so, dass Sie bei der einvernehmlichen Scheidung auf die Regelung von Scheidungsfolgen verzichten müssen. Im Gegenteil: Es bleibt Ihnen unbenommen, die eine oder andere Scheidungsfolge außergerichtlich im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner einer Regelung zuzuführen. Sind Sie beispielsweise wegen Ihrer andauernden Erwerbslosigkeit auf Unterhalt angewiesen, tun Sie sich beide einen großen Gefallen, wenn Sie die Unterhaltsfrage außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Jeder Streit, den Sie vor dem Richtertisch austragen, erweist sich erfahrungsgemäß als kontraproduktiv. Sie produzieren nur unnötige Gebühren, verlieren eine Unmenge an Zeit und regen sich ständig über die Schriftsätze Ihres Ehepartners auf. Sie müssen auf diese Schriftsätze fortlaufend reagieren, immer neue Besprechungstermine mit Ihrem Anwalt vereinbaren, Ihre Sicht der Dinge vortragen und auch Ihren Anwalt einen Schriftsatz formulieren lassen. Nur mit einer außergerichtlich vereinbarten Scheidungsfolgenvereinbarung vermeiden Sie dieses belastende Szenario.
Tipp 10: Nutzen Sie einen zusätzlichen Spareffekt bei der einvernehmlichen Scheidung
Bei der einvernehmlichen Scheidung sparen Sie sich nicht nur die Gebühren für einen zweiten Rechtsanwalt. Die Gerichte belohnen Sie zusätzlich dafür, dass Sie die Scheidung einvernehmlich abwickeln und darauf verzichten, sich streitig vor Gericht auseinanderzusetzen. Da das Gericht nur noch Ihre Scheidung beschließen muss und sich den mit einer streitigen Scheidung einhergehenden Bearbeitungsaufwand erspart, sind die Familiengerichte meist bereit, den Verfahrenswert für Scheidungsverfahren um bis zu 30 % zu reduzieren. Dadurch sparen Sie erheblich an Gebühren für Gericht und Anwalt. Auch dadurch ist Ihre einvernehmliche Scheidung, die Sie zudem noch als Online-Scheidung in die Wege leiten, erheblich günstiger als eine herkömmliche streitige Scheidung.
Fazit
Ihre Entscheidung, sich scheiden zu lassen, ist ein erster Schritt. Jetzt kommt es darauf an, dass Sie strategisch richtig vorgehen und alles unterlassen, was Ihren Interessen nicht wirklich gerecht wird. Leiten Sie Ihre Scheidung online als Online-Scheidung in die Wege, sind Sie jedenfalls auf einem guten Weg.