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Kostenlose Scheidung über das Internet möglich?

Kostenlose Scheidung über das Internet möglich? Kostenlose Scheidung über das Internet möglich?
Empfehlung der Redaktion: Scheidung.de Eine Scheidung ist eine kostenintensive Angelegenheit und viele Menschen, die sich scheiden lassen wollen, haben Angst vor den Kosten, die mit einer Scheidung auf sie zukommen. Sie hoffen daher auf eine kostengünstige oder gar kostenlose Scheidung und fragen sich, ob es nicht möglich ist, sich übers Internet kostenlos scheiden zu lassen. Es ist tatsächlich möglich, bei einer Scheidung viel Zeit und Geld sparen. Zusätzlich besteht immer die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) zu beantragen, wenn man die Kosten für die Ehescheidung nicht selbst aufbringen kann. Bei sehr geringen Einkommen erlässt der Staat sogar die Scheidungskosten. Eine kostenlose Scheidung ist daher tatsächlich möglich.

Warum kostet eine Scheidung Geld?

Eine Ehe kann in Deutschland nur von einem Familienrichter geschieden werden. Dazu findet ein Ehescheidungsverfahren am Amtsgericht statt, bei dem in der Regel beide Ehepartner anwesend sein müssen.

Anders als bei anderen Verfahren, die an einem deutschen Amtsgericht geführt werden, herrscht bei einem Scheidungsverfahren ein sogenannter Anwaltszwang, das bedeutet, dass sich die Ehepartner zwingend von mindestens einem Rechtsanwalt vertreten lassen müssen.

Grund dafür ist die Tatsache, dass eine Scheidung recht kompliziert ist und für beide Ehegatten im Hinblick auf ihr zukünftiges Leben weitreichende Folgen haben kann. Da geht es beispielsweise um Unterhaltszahlungen, um den Versorgungsausgleich und um den Güterstand zwischen den Eheleuten. Um sicherzustellen, dass beide Eheleute verstehen, was bei der Scheidung vereinbart und beschlossen wird, gelten im Scheidungsverfahren nur Rechtsanwälte als postulationsfähig, das bedeutet, nur ein Rechtsanwalt darf im Namen seines Mandanten im Scheidungsverfahren Anträge an das Gericht stellen.

Sind sich beide Eheleute im Vorfeld außergerichtlich einig geworden und gibt es keinerlei Streitigkeiten rund um die Ehescheidung, den Unterhalt, das Sorgerecht und andere wichtige Fragen, so reicht es aus, wenn der Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, einen Rechtsanwalt beauftragt. Ohne Rechtsanwalt ist es nicht möglich, sich scheiden zu lassen, da es bereits am Scheidungsantrag scheitern würde. Dieser darf nur von einem Anwalt eingereicht werden. Da bei einer einvernehmlichen Scheidung aber keine weiteren Anträge bei Gericht eingereicht werden müssen, ist es nicht notwendig, dass beide Ehegatten einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen. Anwaltlich vertreten wird daher bei der einvernehmlichen Scheidung nur der Ehepartner, der die Scheidung einreicht, weil er der einzige ist, der einen Antrag an das Gericht stellen darf.

Werden nun die Dienste eines Rechtsanwalts in Anspruch genommen, muss dieser natürlich auch bezahlt werden, so dass eine Scheidung schon allein deswegen niemals kostenlos sein kann, es sei denn. Es wird Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung gewährt.

Aber nicht nur der Anwalt, auch das Gericht kostet Geld. Zum einen entstehen Kosten für die gerichtlichen Auslagen wie Schriftverkehr, Porto und eine Dokumentenpauschale, die von den Eheleuten getragen werden müssen. Zum anderen kommen die Gerichtsgebühren hinzu, die sich ebenso wie die Kosten für den Rechtsanwalt aus dem Verfahrenswert berechnen.

So werden die Kosten einer Scheidung berechnet

Wie bei anderen Gerichtsverfahren auch lautet der Grundsatz bei einer Scheidung, je höher der Verfahrenswert (Streitwert), desto höher die Scheidungskosten. Das gilt sowohl für die Gerichtsgebühren als auch für die Kosten, die für den Rechtsanwalt zu zahlen sind. Aber was genau ist das eigentlich der Verfahrenswert? Der Verfahrenswert gibt den Wert des Streitgegenstands an. Diese Praxis stellt im Gegensatz zu einer starren Gebührenordnung sicher, dass die Kosten für den Rechtsanwalt und das Gericht in einem proportionalen und fairen Verhältnis zu der verhandelten Sache stehen. Aus diesem Grund wird bei einer Scheidung das anrechenbare Nettoeinkommen der beiden Ehepartner zugrunde gelegt und aus diesem errechnet sich der Verfahrenswert.

Beispiel

Verdient der Ehemann 3.000€ netto im Monat und die Ehefrau 2.000€ netto, ergibt sich daraus ein gemeinsames Nettoeinkommen in Höhe von 5.000€. Multipliziert mit drei erhält man 15.000€. Ausgehend davon, dass jeder Ehepartner ein Rentenanwartschaftsrecht hat, wird für den Versorgungsausgleich 20% von dem dreimonatigen Gesamtnettoeinkommen angesetzt (für jedes weitere Rentenanrecht kommt pauschal 10% hinzu), also 3.000€. Damit ergibt sich ein Verfahrenswert von 18.000€.

Den Versorgungsausgleich können die Eheleute jedoch in einem Ehevertrag ausschließen, so dass das Gericht eine Pauschale von 1.000€ für den Versorgungsausgleich ansetzt.

Mit verschiedenen Mitteln kann nun der Verfahrenswert noch gesenkt werden, denn das Gesetz spricht von dem anrechenbaren Nettoeinkommen.

Von dem reinen Nettoeinkommen können demnach Unterhaltszahlungen für Kinder oder Raten aus Schuldentilgungen abgezogen werden. Ihr Rechtsanwalt wird Sie diesbezüglich eingehend beraten. Erhöhen kann sich der Verfahrenswert durch gemeinsame Besitztümer wie beispielsweise Immobilien oder Vermögen, jedoch gibt es für jeden Ehegatten und für jedes Kind Freiträge. Ein erfahrener Scheidungsanwalt wird den Verfahrenswert immer sorgfältig berechnen und alle abzugsfähigen Posten mit einkalkulieren, um die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben.

Auf der Basis dieses Verfahrenswerts berechnen sich nun die Gebühren für die Anwaltskosten und das Gericht. Die Scheidung eines hochrangigen Finanzmanagers wird somit teurer sein, als die Scheidung eines einfachen Angestellten.

Weitere Kosten die hinzukommen können sind Spesen, Reisekosten oder Abwesenheitsgeld, das dem Rechtsanwalt zu zahlen ist, wenn er sich aufgrund eines auswärtigen Termins nicht in seiner Kanzlei aufhalten kann. Diese Kosten werden von den Anwälten oft unterschiedlich berechnet und es lohnt sich immer, im Vorfeld nachzufragen, wie der Anwalt diese Kosten abrechnet.

Kostenlose Scheidung dank Verfahrenskostenhilfe

Eine Trennung an sich ist oft schon eine kostspielige Angelegenheit, weil der Hausrat teilweise neu angeschafft, eine neue Wohnung bezogen werden muss und so weiter. Durch die entstehenden Gerichtskosten und den Anwaltszwang beim Scheidungsverfahren ist es darüber hinaus nicht möglich, die Scheidung mal eben auf eigene Faust kostenlos abzuwickeln, doch was bedeutet das für Menschen, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben?

Zum Glück muss niemand eine Ehe aufrecht erhalten, nur weil er sich die Scheidungskosten nicht leisten kann, denn wer wirklich mittellos ist und die anfallenden Kosten nicht allein aus eigener Tasche zahlen kann, der hat die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Diese staatliche Unterstützung wird in der Zivilprozessordnung geregelt und garantiert auch Menschen mit einem geringen oder gar keinem Einkommen das Recht auf eine anwaltliche Vertretung. Diese Unterstützung kann natürlich auch im Falle einer Scheidung in Anspruch genommen werden und je nachdem, wie niedrig das Einkommen der betreffenden Person ist, erhält diese eine kostenlose Scheidung oder die Scheidungskosten werden als Darlehen gewährt, das in angemessenen Raten abgezahlt werden kann. In Scheidungssachen wird von Verfahrenskostenhilfe gesprochen, welche komplett der besser bekannten Prozesskostenhilfe entspricht.

Am günstigsten ist es auch hier, wenn sich die Ehegatten im Vorfeld einig werden, denn so muss nur ein Ehegatte einen Rechtsanwalt beauftragen und die Kosten dafür können geteilt werden, sofern diese überhaupt anfallen.

Sind beide Ehepartner berechtigt, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, werden die Kosten beider Partner übernommen, wenn diese jeweils einen Antrag stellen. Ist nur ein Partner mittellos, muss der andere Partner seinen Anteil ganz normal zahlen.

Voraussetzungen für die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe

Wichtig für die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe ist neben der Höhe des Einkommens zunächst der Umstand, dass das Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht Erfolg haben wird, die Ehe also geschieden werden kann. Dazu müssen die üblichen Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Trennungsjahr muss eingehalten worden und verstrichen sein.
  • Beide Ehepartner müssen mit der Scheidung einverstanden sein, da sich die Trennungszeit sonst verlängert und die Ehe nicht geschieden werden kann.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Verfahrenskostenhilfe gewährt werden, wenn das Einkommen entsprechend niedrig ist.

Dazu werden alle Einkünfte des antragstellenden Ehepartners zusammengerechnet und auch der unter Umständen zu zahlende Trennungsunterhalt des Ehegatten wird in diese Berechnung mit einbezogen. Von diesen Einkünften werden die laufenden Kosten für Miete und andere Lebenshaltungskosten abgezogen, ebenso wie Freibeträge, die sich unter anderem danach richten, ob Kinder zu versorgen sind oder Unterhaltszahlungen an andere erwachsene Personen geleistet werden müssen.

So beträgt der Freibetrag für den antragstellenden Ehegatten selbst 468 €, für Kinder in der Obhut des Antragsstellers können weitere Freibeträge angerechnet werden, die sich nach dem Alter der Kinder staffeln. Erwachsene unterhaltsberechtigte Personen werden mit einem Freibetrag von 374 € angerechnet.

Auch was das Vermögen angeht, gibt es Freibeträge und Vermögenswerte, die über diese Freibeträge hinausgehen, die zur Begleichung der Scheidungskosten herangezogen werden müssen, bevor Verfahrenskostenhilfe gewährt werden kann.

Für Geldvermögen wird ebenfalls ein Freibetrag gewährt, außerdem sind selbstbewohnte Immobilien sowie Vermögenswerte für die Altersvorsorge und Vermögenswerte, die für die Berufsausübung notwendig sind, von der Berechnung ausgeschlossen.

Das Ergebnis dieser Berechnungen entscheidet zum einen über die Gewährung der Verfahrenskostenhilfe, aber auch darüber, ob das Geld als zinsloses Darlehen zurückgezahlt werden muss oder nicht.

Der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe muss beim zuständigen Familiengericht gestellt werden und es empfiehlt sich, den Antrag gemeinsam mit dem Rechtsanwalt zu stellen.

Dokumente wie Mietvertrag, Einkommensbescheinigung, Bescheinigungen über den Erhalt von Sozialleistungen etc. müssen mit eingereicht werden, um alle Einnahmen und Ausgaben zu belegen. Für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe ist es darüber hinaus unerheblich, ob Sie sich für eine Online Scheidung oder eine Scheidung auf herkömmlichem Weg entschieden haben. Wird die Prozesskostenhilfe gewährt, deckt sie die Anwalts- und Gerichtskosten des antragsstellenden Ehepartners. Benötigen beide Partner Verfahrenskostenhilfe, müssen sie zwei getrennte Anträge stellen.

Was ist überhaupt eine Online Scheidung?

Ob eine Online Scheidung oder herkömmliche Scheidung, Kosten sind bei einer Scheidung nicht zu vermeiden, es sei denn, es wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe gewährt.

So kostet natürlich auch die Online Scheidung Geld, denn auch dafür brauchen Sie einen Rechtsanwalt und auch wenn Sie sich für die Online Scheidung entscheiden, muss die Ehe vor einem Familienrichter geschieden werden und es fallen Gerichtskosten und -gebühren an.

Die Online Scheidung bezeichnet in erster Linie die Art und Weise, wie Sie mit Ihrem Anwalt kommunizieren und es findet auch bei der Online Scheidung immer ein Scheidungsverfahren in einem Gerichtssaal statt, bei dem Sie in aller Regel anwesend sein müssen.

Im Gegensatz zu einer Scheidung im herkömmlichen Sinne haben Sie bei der Online Scheidung jedoch die Möglichkeit, den Scheidungsantrag bequem und zeitsparend von Zuhause aus direkt am Computer auszufüllen und an Ihren Anwalt zu senden. Auch alle anderen Unterlagen können per Computer ausgetauscht werden. Dazu stellt Ihnen der Rechtsanwalt eine sogenannte Webakte zur Verfügung, zu der Sie einen passwortgeschützten Zugang erhalten. Dort lädt er zeitnah alle wichtigen Schriftstücke hoch, so dass Sie diese direkt nach Eingang bei Ihrem Anwalt einsehen können.

Auch Sie können Schriftstücke von Zuhause aus hochladen und in der Webakte speichern, um sie Ihrem Anwalt zugänglich zu machen. Das spart Zeit, Geld für Porto und viele Nerven.

Müssen Gespräche mit dem Rechtsanwalt geführt werden, finden diese entweder per Email oder per Telefon statt. Besuche in der Rechtsanwaltskanzlei gibt es bei der Online Scheidung üblicherweise nicht, es wird alles per Computer oder Telefon geregelt, ohne dass es zu einem persönlichen Kontakt zwischen Anwalt und Mandant kommt. Regelmäßig treffen Anwalt und Mandant erst in dem Scheidungsverfahren am Amtsgericht aufeinander.

Kann ich mich direkt im Internet scheiden lassen?

Nein, noch nicht zumindest. Eine Scheidung direkt im Internet ist nicht möglich. Sie können alle erforderlichen Unterlagen online an Ihren Anwalt schicken und alle Vorbereitungen für die Scheidung treffen, ohne auch nur einmal das Haus verlassen zu müssen, aber zum Scheidungstermin müssen Sie in aller Regel vor Gericht erscheinen. Ausnahmeregelungen gibt es, wenn Sie Ihren Wohnsitz beispielsweise im Ausland haben und es Ihnen nicht zugemutet werden kann, für das Scheidungsverfahren extra nach Deutschland zu reisen. In dem Fall können Sie stattdessen von einem Richter an Ihrem Wohnort gehört werden. Eine weitere Ausnahme von der Anwesenheitspflicht der Eheleute im Gerichtsaal gab es im Jahr 2014 bei einem Scheidungsverfahren in Erfurt, bei dem die Eheleute per Videokonferenzschaltung aus Dresden zugeschaltet waren. In einem weiteren Fall wurde ebenfalls im Jahr 2014 eine im Gerichtsaal anwesende Frau am Amtsgericht Darmstadt von ihrem Mann geschieden, der per Videokonferenzschaltung zugeschaltet war, da er zum Zeitpunkt der Scheidung im Gefängnis saß.

Diese Fälle sind jedoch noch die Ausnahme und auch bei diesen Ausnahmen findet die Scheidung in einem Gerichtssaal statt und nicht im Internet. Es wird lediglich moderne Übertragungstechnik genutzt, um einen oder mehrere Beteiligte zu dem Verfahren zuzuschalten.

So können Sie sich am kostengünstigsten scheiden lassen

Eine kostenlose Scheidung übers Internet ist also möglich. Nur die persönliche Anwesenheit der scheidungswilligen Eheleute bei Gericht zum Scheidungstermin ist bisher noch der Grundsatz. Dies wird sich auch bald ändern, weil sich der Faktor Zeitersparnis durchsetzen wird. Zudem gibt es Möglichkeiten, die Kosten für eine Scheidung zu senken und einigermaßen günstig davonzukommen.

Kosten wie Unterhaltszahlungen für Kinder lassen sich auf keinen Fall vermeiden und auch um die Unterhaltszahlungen für den Ehepartner werden Sie kaum herumkommen, wenn der Partner Ihnen gegenüber unterhaltsberechtigt ist.

Da die Kosten für die Scheidung aus dem Verfahrenswert berechnet werden, der sich wiederum aus dem Nettoeinkommen der Ehepartner berechnet, ist es auch hier nicht einfach, Geld einzusparen, auch wenn ein guter Anwalt das anrechenbare Nettoeinkommen durchaus senken kann, wenn es anrechenbare Kosten gibt.

Ein Faktor jedoch, der die Kosten für eine Scheidung oft in die Höhe treibt und den Sie gemeinsam mit Ihrem Partner vermeiden oder verringern können, ist Streit.

Die kostengünstigste Art der Scheidung, ob per Online Scheidung oder auf herkömmliche Weise, ist die einvernehmliche Scheidung, bei der Sie sich mit Ihrem Partner bereits im Vorfeld außergerichtlich über alle wichtigen Fragen hinsichtlich des Sorgerechts, des Unterhalts etc. einigen.

Der große Vorteil der einvernehmlichen Scheidung liegt darin, dass es keine Streitpunkte mehr gibt, die vor Gericht im Scheidungsverfahren geklärt werden müssen. Aus diesem Grund ist es ausreichend, wenn der Partner, der den Scheidungsantrag stellt, dafür einen Rechtsanwalt beauftragt. Der andere Partner benötigt keinen Anwalt, da er vor Gericht keine Anträge stellen muss. So können Sie sich bei der einvernehmlichen Scheidung die Kosten für einen Rechtsanwalt sowie die Gerichtsgebühren teilen und kostengünstiger kann eine Scheidung nicht ablaufen.

Durch die Online Scheidung können Sie weiteres Geld sparen, denn Sie haben keine Portokosten, müssen weder Fahrtzeiten noch Fahrtkosten zur Anwaltskanzlei aufwenden und auch die Parkgebühren fallen weg. Ebenso werden keine zusätzlichen Mehrkosten erhoben, wenn es sich um einen fairen Scheidungsservice handelt.

Tipp

Verwandeln Sie die Scheidung möglichst nicht in einen persönlichen Rachefeldzug gegen Ihren Ex-Partner. Je mehr Sie vor Gericht kämpfen, um „Recht zu bekommen“ oder um dem Ex-Partner eins auszuwischen, umso teurer wird die Scheidung und umso länger zieht sie sich hin. Damit schaden Sie im Endeffekt oft mehr sich selbst als dem Ex-Partner. Gewinnen kann bei so einem Rosenkrieg sowieso niemand, also versuchen Sie lieber, finanziell so günstig wie möglich aus der Sache herauszukommen und die Scheidung außerdem so schnell wie möglich abzuwickeln.

Nützliche Links

Artikel-Inhalt

  1. Warum kostet eine Scheidung Geld?
  2. So werden die Kosten einer Scheidung berechnet
  3. Kostenlose Scheidung dank Verfahrenskostenhilfe
  4. Voraussetzungen für die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe
  5. Was ist überhaupt eine Online Scheidung?
  6. Kann ich mich direkt im Internet scheiden lassen?
  7. So können Sie sich am kostengünstigsten scheiden lassen

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