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Kann man einfach den Anwalt wechseln?

Kann man einfach den Anwalt wechseln? Kann man einfach den Anwalt wechseln?
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Häufig kommt es vor, dass Menschen ihren Anwalt wechseln möchten. Die Gründe für einen Anwaltswechsel reichen von der Nicht-Erreichbarkeit des Anwalts bis hin zu dessen Untätigkeit. Auch bei Anwälten trennt sich die Spreu vom Weizen und nicht jeder Scheidungsanwalt ist gleich. Unter welchen Voraussetzungen Sie den Anwalt problemlos wechseln können und wie Sie dabei am besten vorgehen, beantwortet Ihnen dieser Artikel.

Warum den Anwalt wechseln

Viele Gründe kommen in Betracht, warum man den bereits beauftragten Anwalt wechseln möchte.

Grundlegende Unzufriedenheit mit dem Anwalt oder das stetige Gefühl, sich nicht gut betreut und im Stich gelassen zu fühlen, sind triftige Gründe, über einen Anwaltswechsel nachzudenken.

Wenn Sie die Rechnung des Anwalts nicht nachvollziehen können bzw. keine Erklärung des Anwalts zu seinem Anwaltshonorar erhalten, sich grundsätzlich fragen, welche Kosten auf Sie zukommen oder diese für Sie nicht nachvollziehbar sind, sind Sie zu Recht verunsichert und haben Zweifel. Ein weit verbreitetes Problem, was den Gedanken an einen Anwaltswechsel hervorruft, ist die nicht gegebene Erreichbarkeit des Anwalts. Sie werden telefonisch abgewimmelt, der Anwalt ist für Sie nie zu sprechen oder lässt sich sogar am Telefon verleugnen. Der Anwalt ist unzuverlässig, hält sich nicht an Termine und Absprachen, vergisst einen wichtigen Gerichtstermin für Sie wahrzunehmen und lässt Sie über den aktuellen Stand Ihrer Rechtsangelegenheit uninformiert . Sie haben keine Ahnung, ob der Anwalt in Ihrem Interesse handelt bzw. was er für Sie unternommen hat. Im schlimmsten Falle müssen Sie feststellen, dass der Anwalt gänzlich untätig geblieben ist , wodurch Ihnen ernste Schäden entstehen können. Sie sind der Willkür des Anwalts ausgeliefert und wissen nicht, wie Sie weiter verfahren sollen. Auch das schlechte Gefühl, dass Ihr Anwalt gar nicht wisse, was er tut, und einen überforderten Eindruck auf Sie macht, lässt Sie sich logischerweise Sie schlecht beraten fühlen und lässt Sie über einen Anwaltswechsel nachdenken. Es ist natürlich auch denkbar, dass es zwischen Ihnen und Ihren Anwalt einfach zwischenmenschlich nicht stimmt und daher das wichtige Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen gestört ist bzw. sich gar nicht entwickeln kann.

Es gibt viele Gründe, warum ein Mandant seinen Anwalt wechseln möchte.

Tipp

Auch wenn Sie sich aktuell im Stich gelassen fühlen, ist es dennoch nicht zu spät, das Ruder noch umzureißen! Wichtig ist nur, dass Sie sich vorab gründlich informieren, wie Sie den Anwalt richtig wechseln.

Anwaltswechsel grundsätzlich möglich

Wenn ein Grund für einen Anwaltswechsel vorliegt, stellt sich die Frage: Kann man den Anwalt problemlos wechseln? Sie können jederzeit den Anwalt wechseln, wenn Sie mit dessen Arbeit unzufrieden sind oder überhaupt kein Vertrauen in diesen und seiner Kompetenz haben. Das Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant ist rechtlich gesehen ein Dientsleistungsverhältnis. Sie haben mit Ihrem Anwalt einen Vertrag darüber geschlossen, dass gewisse Rechtsdienstleistungen erbracht werden und diesen Dienstleistungsvertrag können Sie auch jederzeit kündigen. Wichtig ist vor der Kündigung des Mandats, dass Sie sich schon einen neuen Rechtsanwalt ausgesucht haben, der die Rechtsangelegenheit übernimmt. Damit Sie nicht vom Regen in die Traufe kommen und einen guten Anwalt beauftragen, recherchieren Sie vorab intensiv.

Kosten beim Anwaltswechsel

Ein Anwalt kann grundsätzlich gewechselt werden. Stellt sich sodann die Frage, ob der Anwalt bezahlt werden muss oder nicht.

Ob der bisherige Rechtsanwalt einen Anspruch auf ein Honorar hat, ist davon abhängig, ob dieser bereits in der Rechtsangelegenheit tätig geworden ist und aus welchem Grund das Mandat gekündigt wird. Ein Rechtsanwalt, der schon in der Rechtsangelegenheit aktiv wurde, kann auch eine Rechnung für seine bisher geleisteten Dienste verlangen. Wird der Auftrag vor Erledigung der Rechtsangelegenheit durch Sie oder vom Anwalt selbst gekündigt , ist der Grund der Kündigung maßgeblich und wer gekündigt hat. Entscheidend ist, wer die vorzeitige Kündigung des Mandats verschuldet hat und sich gegenüber der anderen Partei wegen einer Pflichtverletzung aus dem Dienstleistungsvertrag vertragswidrig verhalten hat.

Wenn den Rechtsanwalt ein Verschulden trifft, weil er es versäumt hat, Sie über einen drohenden Interessenkonflikt aufzuklären, eine ihm obliegende Pflicht grob fahrlässig verletzt oder unberechtigt eine zu hohe Rechnung von Ihnen fordert, liegt ein vertragswidriges Verhalten seinerseits vor. Sie können den Dienstleistungsvertrag kündigen und müssen den Anwalt für die bisherigen Leistungen nicht bezahlen und den Anwalt ohne Mehrkosten wechseln, da Sie kein Interesse mehr an dieser Leistung haben.

Wenn allerdings Sie ein Verschulden an der Kündigung des Dienstleistungsvertrages trifft oder Sie dem Anwalt ohne Grund kündigen, so sind Sie dazu verpflichtet die bis dahin entstandenen Kosten zu begleichen. Das bedeutet, wenn Sie den Anwalt ohne Grund kündigen, entstehen für Sie Mehrkosten. Der bisherige Anwalt kann seine Leistung abrechnen und der neu beauftragte Anwalt seinerseits hat einen Anspruch auf seine erbrachten Dienste.

Tipp

Ohne einer der drei Kündigungsgründe müssen Sie mit Mehrkosten beim Anwaltswechsel rechnen. Daher ist dringend zu empfehlen eine zweite Meinung zu Ihrem Fall einzuholen, um Ihr Kostenrisiko zu minimieren. Ein guter Scheidungsservice wird Ihnen in Ihrem Fall behilflich sein können, damit beim Anwaltswechsel nichts schief läuft. Grundsätzlich dürfen Sie auch den Rechtsanwalt wechseln, wenn Ihnen Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) bewilligt wurde.

Anwalt wechseln und Verfahrenskostenhilfe

Bei Rechtsangelegenheiten mit bewilligter Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) ist Vorsicht geboten, ob diese für den neuen Anwalt auch bewilligt wird.

Hierfür gilt die Grundregel, dass der Anwalt bei bewilligter Verfahrenskostenhilfe gewechselt werden und durch einen neuen Anwalt mit Verfahrenskostenhilfe gewechselt werden darf, wenn eine besonnene Person, die keine Verfahrenskostenhilfe erhält, unter denselben Umständen gleichfalls den Anwalt wechseln würde.

Auch hier gilt, sich vorab rechtlich beraten zu lassen, damit Sie auf der sicheren Seite stehen.

Das Gericht, welches die Verfahrenskostenhilfe bewilligt hat, überprüft auch, ob Sie beim Anwaltswechsel aufgrund der Schlecht- oder Nichtleistung auch einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe für den zweiten Anwalt haben.

Vorgehen beim Anwaltswechsel

Wenn der Anwalt aus triftigem Grund wegen einer Pflichtverletzung gewechselt werden soll, ist eine bestimmte Vorgehensweise zu beachten.

Sie sollten den Anwalt vorab schriftlich abmahnen und ihm die Gründe nennen, warum Sie mit seiner Arbeit nicht zufrieden sind. Versuchen Sie, mit dem Anwalt ein Gespräch über die aktuelle Situation zu führen und mit ihm zu klären, ob er überhaupt noch für Sie tätig sein möchte und Ihnen helfen kann. Falls er seine Tätigkeit fortsetzen möchte, vereinbaren Sie am besten Fristen mit ihm, bis wann er für Sie tätig werden muss. Es empfiehlt sich, schriftliche Vereinbarungen zu treffen. Wenn diese dann wieder nicht eingehalten werden sollten, ist der Anwalt seiner vertraglichen Pflicht nicht nachgekommen und Sie haben den entscheidenden Nachweis darüber und können fristlos kündigen und Denn wird er bis zu der gesetzten Frist wieder für Sie nicht tätig, haben Sie einen Nachweis für sein vertragswidriges Verhalten und sind damit zur fristlosen Kündigung berechtigt und können vielleicht auch für den dadurch entstandenen Schaden Schadensersatz geltend machen.

Entscheidend für einen Anwaltswechsel ohne Mehrkosten ist also, dass Sie das vertragswidrige Verhalten des Rechtsanwalts nachweisen können. Ebenso wichtig ist es, dass Sie dem Anwalt noch die Gelegenheit gegeben haben, seine Leistung noch zu erbringen, welche er dann trotz Fristsetzung wieder nicht erfüllt hat.

Sollten Sie den Anwalt wechseln wollen, sammeln Sie alle relevanten Unterlagen zu Ihrer Rechtsangelegenheit, insbesondere Nachweise über die Kommunikation mit Ihrem Anwalt und kommunizieren Sie vorzugsweise mit diesem auf dem Schriftweg, damit Sie stichhaltige Nachweise für einen begründeten Anwaltswechsel haben. Ansonsten drohen Ihnen Mehrkosten, die vielleicht vermieden werden könnten.

Nützliche Links

Artikel-Inhalt

  1. Warum den Anwalt wechseln
  2. Anwaltswechsel grundsätzlich möglich
  3. Kosten beim Anwaltswechsel
  4. Anwalt wechseln und Verfahrenskostenhilfe
  5. Vorgehen beim Anwaltswechsel

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