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5 gute Gründe für eine Scheidung via Internet

5 gute Gründe für eine Scheidung via Internet 5 gute Gründe für eine Scheidung via Internet
Empfehlung der Redaktion: Scheidung.de

Die Scheidung via Internet ist eine bequeme und moderne Art, eine Ehe zu scheiden. Da in Deutschland bei der Ehescheidung die Anwaltspflicht besteht und ein Scheidungsantrag nur von einem Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden kann, ist eine Scheidung immer mit relativ viel Aufwand und Besuchen in der Anwaltskanzlei verbunden. Um das zu vermeiden, gehen immer mehr scheidungswillige Ehepartner dazu über, ihre Scheidungsangelegenheiten mit dem Rechtsanwalt online zu erledigen. Hier nennen wir Ihnen 5 gute Gründe für eine Scheidung via Internet.

So funktioniert eine Scheidung via Internet

Bei einer Scheidung via Internet lässt sich der Scheidungsantrag ganz einfach auf der Webseite des Scheidungsservices online ausfüllen und abschicken. Nachdem der Mandant eine entsprechende Vollmacht unterzeichnet hat, was mittlerweile auch online möglich ist, schickt der Rechtsanwalt den Scheidungsantrag an das zuständige Familiengericht, das seinerseits den anderen Ehepartner darüber informiert, dass die Scheidung eingereicht wurde. Im weiteren Verlauf werden alle notwendigen Unterlagen und Schriftstücke online ausgetauscht und die Gespräche mit dem Rechtsanwalt finden per Email, Telefon oder Videochat statt. Wichtige Dokumente werden in einer Webakte aufbewahrt, zu der Anwalt und Mandant einen passwortgeschützten Zugang haben, und können dort jederzeit eingesehen werden.

Am Ende steht der ganz reguläre Scheidungstermin vor dem Familiengericht, zu dem üblicherweise noch beide Ehepartner persönlich im Gerichtssaal anwesend sein müssen. Doch auch dazu gibt es bereits Ausnahmen, wenn beispielsweise einer der beiden Partner im Ausland lebt. In Erfurt fand im Herbst 2014 sogar die erste Scheidung vor einem deutschen Gericht statt, bei dem keiner der beiden Ehepartner anwesend waren. Die noch-Ehepartner wurden vielmehr per Videokonferenz aus Leipzig in den Gerichtsaal in Erfurt zugeschaltet und die Ehe wurde dort auf diese Weise rechtskräftig geschieden.

Unterschiede zur Scheidung auf herkömmlichen Wege

Tipp

Wer keine Probleme damit hat, auch kompliziertere Gespräche mit persönlichem Inhalt per Telefon zu führen, wer nicht gerade mit dem Computer auf Kriegsfuß steht und wer darauf verzichten kann, seinem Rechtsanwalt beim Gespräch persönlich gegenüber zu sitzen, der ist mit einer Scheidung via Internet daher gut beraten, da sie viel Zeit, Aufwand und auch Geld spart.

Im Gegensatz zur Scheidung auf herkömmlichem Wege ist bei der Scheidung via Internet kein persönlicher Kontakt zwischen Anwalt und Mandant notwendig. Alle wichtigen Formulare werden online ausgefüllt, Dokumente werden online ausgetauscht und in einer speziellen Webakte gespeichert und es finden keine Besuche in der Anwaltskanzlei statt. Gibt es etwas zu besprechen, wird per Email, Telefon oder Videochat kommuniziert, anstatt einen persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren. Das ist für beide Seiten deutlich flexibler und spart für alle Beteiligten Zeit und damit Geld.

Anders als bei einer herkömmlichen Scheidung ist es so nicht mehr notwendig, sich Urlaub zu nehmen, um zu den üblichen Büroöffnungszeiten einen Termin beim Rechtsanwalt wahrnehmen zu können, stattdessen können Sie den Telefontermin mit dem Anwalt auch problemlos aus dem Ausland, von einer Dienstreise oder abends nach Feierabend von Zuhause aus wahrnehmen. Soll an einem Gespräch eine dritte Person teilnehmen, wie beispielsweise der Partner, der bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht selbst von einem zweiten Rechtsanwalt vertreten werden muss, ist es oft einfacher, einen Telefontermin zu finden, der allen Beteiligten passt und die dritte Person wird einfach per Konferenzschaltung zum Gespräch zugeschaltet. Im Grunde unterscheidet sich die Scheidung via Internet also nur durch die Form der Kommunikation mit dem Rechtsanwalt von der Scheidung auf herkömmlichem Wege.

5 gute Gründe für eine Scheidung via Internet

Sparen Sie mit einer Scheidung via Internet viel Geld

"Zeit ist Geld", sagt ein bekanntes Sprichwort und mit einer Scheidung via Internet lässt sich beides sparen und damit also sogar doppeltes Geld.

So spart die Scheidung via Internet Geld ein:

  • Lassen sich die Ehepartner einvernehmlich scheiden, ist es ausreichend, wenn der Partner, der die Scheidung einreicht, sich anwaltlich vertreten lässt. Der andere Partner braucht keinen eigenen Anwalt. Er kann sozusagen den Anwalt des Partners „mitnutzen“ und die Kosten werden zwischen den Eheleuten geteilt. So zahlt jeder statt einer vollen nur eine halbe Gebühr für den Anwalt und hat

    50 % Kosten gespart

    .Aber Vorsicht: Der Rechtsanwalt arbeitet nur für den Partner, von dem er beauftragt wurde, und er kann nicht beide Partner gleichzeitig vertreten. Anträge, die in einem Scheidungsverfahren vor Gericht immer nur von einem Anwalt gestellt werden können, kann also nur der Partner stellen, der auch den Scheidungsantrag eingereicht und den Anwalt beauftragt hat. Will auch der andere Partner Anträge stellen, muss er einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen.
  • Nicht immer wohnt der Rechtsanwalt direkt um die Ecke und Sie müssen unter Umständen mitten während der Rushhour quer durch die Großstadt fahren, um zum Anwaltsbüro zu kommen. Oder Sie sind nach der Trennung umgezogen, die Scheidung findet aber am Familiengericht am alten Wohnort statt und Sie haben einen dort ansässigen Rechtsanwalt beauftragt, um im Scheidungstermin Reisekosten des Anwalts oder die Kosten für einen Terminsvertreter zu sparen. Müssen Sie den Anwalt nun wegen jeder Besprechung in seiner Kanzlei aufsuchen, geht das oft nicht, ohne sich zumindest stundenweise frei zu nehmen, oft in Form von unbezahltem Urlaub. Bei einer Scheidung via Internet entfallen diese Wege und alle Gespräche lassen sich bequem von Zuhause aus in der Mittagspause oder nach Feierabend führen.
  • Da Sie keine Termine in der Kanzlei des Rechtsanwalts wahrnehmen müssem, fallen natürlich auch keine Fahrtkosten an. Vor allem Mandanten, die im Ausland leben, weil sie entweder eine ausländische Staatsbürgerschaft haben und nach der Trennung in ihr Heimatland zurückgekehrt sind oder weil sie als deutsche Staatsbürger im Ausland leben und arbeiten, sparen dadurch sehr hohe Kosten ein.

Die Scheidung via Internet spart viel Zeit, Nerven und Aufwand

Neben Geld spart die Scheidung via Internet auch noch jede Menge Zeit, Aufwand und dadurch Nerven. Statt sich durch den abendlichen Verkehr quälen und abhetzen zu müssen, können Sie Gesprächstermine mit dem Rechtsanwalt ganz entspannt in die Mittagspause, auf den Feierabend oder sogar auf das Wochenende legen. Schließlich ist eine Scheidung meist schon unangenehm und nervenaufreibend genug, dass Sie sich nicht noch unnötig mit zeitlich engen Terminen herumärgern müssen.

So spart die Scheidung via Internet Zeit und Aufwand und schont damit die Nerven:

  • Es sind keine Besuchstermine in der Anwaltskanzlei notwendig, zu denen Sie sich in einem engen Zeitplan durch den feierabendlichen Berufsverkehr quälen müssen. Stattdessen können Sie nach Hause fahren und das Gespräch mit dem Anwalt ganz bequem von dort aus per Telefon oder Videokonferenz erledigen. Oder Sie legen es einfach in die Mittagspause und erledigen es vom Büro aus.
  • Anträge und Formulare können ganz einfach online ausgefüllt und verschickt werden.
  • Papiere und Dokumente müssen nicht eingereicht, abgeholt oder per Post verschickt werden. Alle wichtigen Unterlagen werden online verschickt und in einer passwortverschlüsselten Webakte gespeichert. Dort haben Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit Zugriff darauf und können die Dokumente jederzeit einsehen.
  • Kurze und einfache Fragen können ganz bequem per Email gestellt werden. Das ist jederzeit und von überall her möglich und wesentlich einfacher und bequemer, als extra einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
  • Bei einer Scheidung via Internet ist der Anwalt in aller Regel weitaus flexibler erreichbar, als es die regulären Büroöffnungszeiten einer Anwaltskanzlei erlauben. Termine können so wesentlich einfacher vereinbart werden und auch abends oder am Wochenende ist der Anwalt erreichbar, wenn es wichtige Fragen zu klären gibt. Dadurch, dass der Mandant sich mit dem Rechtsanwalt nicht persönlich in der Kanzlei trifft, lässt sich also viel Zeit einsparen und auch Unterlagen und Schriftstücke lassen sich online viel schneller und einfacher versenden.

Auch aus dem Ausland ist die Scheidung via Internet kein Problem

Nicht immer leben bei einer Scheidung beide Partner in Deutschland. Ist einer der beiden Partner Ausländer und ist er nach der Trennung in sein Heimatland zurückgekehrt, macht es die Scheidung via Internet ganz einfach, auch vom Ausland aus die Ehe in Deutschland scheiden zu lassen. Das gilt ebenso, wenn beide Ehepartner die deutsche Staatsbürgerschaft haben und einer oder beide nach der Trennung aus persönlichen oder beruflichen Gründen ins Ausland gegangen sind oder wenn sie bereits als Ehepartner zusammen im Ausland gelebt haben.

In all diesen Fällen wäre eine Scheidung in Deutschland auf herkömmliche Weise sehr kompliziert und mit großem Aufwand verbunden. Die Scheidung via Internet macht es aber ganz einfach und alle Beteiligten können ganz unkompliziert per Telefon und Videokonferenz mit einander kommunizieren. Viele kostenlose Internettelefonie-Angebote machen es problemlos möglich, dass keinerlei Gebühren für die Gespräche anfallen, sich niemand kurz fassen muss und alle Angelegenheiten ausführlich besprochen werden können. Anträge und Formulare können auch vom Ausland aus ganz einfach online ausgefüllt werden, ohne dass lange darauf gewartet werden muss, dass die erforderlichen Schriftstücke per Post eintreffen. Dank der Webakte ist der Mandant immer sofort auf dem Laufenden, was seine Scheidung angeht und muss sich eingehende Schriftstücke nicht erst per Post weiterleiten lassen, um sie in Augenschein nehmen zu können. In sehr vielen Fällen ist es nicht einmal notwendig, dass der im Ausland lebende Partner zum Gerichtstermin nach Deutschland reist, sondern er kann stattdessen ein per Videokonferenz in den gerichtsaal geschaltet werden. Für Scheidungen, bei denen ein oder beide Partner im Ausland leben ist eine Scheidung via Internet daher optimal geeignet.

Die Scheidung via Internet ist für eine einvernehmliche Scheidung ideal

Tipp

Soll die Scheidung sofort rechtskräftig oder soll auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden, müssen dazu beide Parteien rechtswirksame Erklärungen abgeben bzw. Anträge stellen. Da das im Scheidungsverfahren nur über einen Rechtsanwalt möglich ist, braucht der nicht anwaltliche vertretene Partner in diesen Fällen für die Scheidungsverhandlung einen eigenen Rechtsanwalt.

Ein weiterer Fall, in dem sich die Scheidung via Internet als optimale Lösung anbietet, ist die einvernehmliche Scheidung. Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man, wenn sich beide Ehepartner darüber einig sind, dass sie sich scheiden lassen wollen und wenn sie im Vorfeld bereits die wichtigen Fragen hinsichtlich des Sorge- und Umgangsrechts, des nachehelichen Ehegattenunterhalts und der Aufteilung des Hausrats und der ehelichen Wohnung geklärt haben. Nach Ablauf des Trennungsjahrs kann ein Scheidungsantrag ausgefüllt werden, in dem bereits vermerkt wird, dass die Eheleute sich einvernehmlich scheiden lassen und bereits alle wichtigen Fragen untereinander einvernehmlich geklärt haben.

Um den Scheidungstrag bei Gericht zu stellen, benötigt einer der beiden Partner einen Rechtsanwalt. Da es keine strittigen Punkte mehr zu klären gibt, braucht der andere Partner keinen eigenen Anwalt und es muss nicht mehr getan werden, als auf den Termin vom Familiengericht zu warten, in dem die Ehe geschieden wird. Im Fall der einvernehmlichen Scheidung sind keinerlei komplizierte Gespräche mit dem Anwalt notwendig, die Sie vielleicht lieber persönlich und unter vier Augen führen würden, sondern es müssen lediglich die formellen Voraussetzungen erfüllt und die entsprechenden Unterlagen eingereicht werden. Selbst für Menschen, die das persönliche Gespräch unter vier Augen bevorzugen und es hassen, zu telefonieren, gibt es keinerlei Grund, hier auf die einfache und bequeme Scheidung via Internet zu verzichten.

Die Scheidung via Internet ist ebenso legal und anerkannt wie eine herkömmliche Scheidung

Längst nicht jede Ehe wird einvernehmlich und friedlich geschieden und die Scheidung via Internet ist selbstverständlich auch für alle anderen Scheidungen geeignet, bei denen die Ehepartner von zwei Rechtsanwälten vertreten werden. Dabei kann jeder Partner frei entscheiden, ob er eine Scheidung via Internet oder eine Scheidung auf herkömmlichen Weg vorzieht. Für die Scheidung selbst macht das keinen Unterschied und dem Gericht ist es egal, auf welchem Wege der Partner seine Unterlagen bei dem Rechtsanwalt eingereicht hat und ob er telefonisch oder persönlich mit ihm kommuniziert hat.

Es muss daher niemand Sorge haben, dass die Scheidung via Internet im Gerichtstermin von dem Familienrichter nicht anerkannt wird oder dass es zu irgendwelchen Problemen aufgrund der Scheidung via Internet kommt. Wichtig ist einzig und allein, dass sich der Mandant mit diesem Kommunikationsweg wohlfühlt und dass er gut und reibungslos mit seinem Rechtsanwalt kommunizieren kann. Dazu sollte auch der Anwalt nicht nur über genügend Erfahrung im Familienrecht, sondern auch auf dem Gebiet der Scheidung via Internet verfügen. Ist das gewährleistet, gibt es nichts, was gegen eine sogenannte Online-Scheidung spricht.

Fazit zu "5 gute Gründe für eine Scheidung via Internet"

  • Die Scheidung via Internet ist geradezu ideal für einvernehmliche Scheidungen geeignet.
  • Die Scheidung via Internet spart nicht nur Geld, sondern auch viel Zeit und Nerven.
  • Mithilfe der Scheidung via Internet kann eine Scheidung problemlos aus dem Ausland heraus abgewickelt werden.
  • Die Scheidung via Internet ist absolut legal und gerichtlich anerkannt.

Nützliche Links

Artikel-Inhalt

  1. So funktioniert eine Scheidung via Internet
  2. Unterschiede zur Scheidung auf herkömmlichen Wege
  3. 5 gute Gründe für eine Scheidung via Internet
  4. Fazit zu "5 gute Gründe für eine Scheidung via Internet"

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