Geht die Online Scheidung für Lebenspartner? (Online Aufhebung der Lebenspartnerschaft)
Die Online Scheidung, bei der Anwalt und Mandat alle Formalitäten über das Internet erledigen und nur noch zum Scheidungstermin zum Gericht müssen, ist inzwischen längst kein Einzelfall mehr. Aber wie sieht es bei Lebenspartnerschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern aus? Geht die Online Scheidung für Lebenspartner? Hier finden Sie alle Informationen zu diesem Thema.
Die Lebenspartnerschaft
Seit dem Jahr 2001 gibt es in Deutschland auch für homosexuelle Paare die Möglichkeit zu heiraten. Allerdings hat sich der Gesetzgeber für andere Begrifflichkeiten entschieden und so gehen homosexuelle Paare keine Ehe, sondern eine Lebenspartnerschaft ein. Der Begriff Ehe bleibt weiterhin der klassischen Mann-Frau Beziehung vorbehalten, doch abgesehen von den Begrifflichkeiten gibt es so gut wie keine Unterschiede mehr zwischen der Lebenspartnerschaft und der Ehe.
Beide gehen weitestgehend mit den gleichen Rechten und Pflichten einher und eine Lebenspartnerschaft kann, ebenso wie eine Ehe, vor einem Familiengericht beendet werden. Auch hier wurden seitens des Gesetzgebers andere Begrifflichkeiten gewählt und so spricht man nicht von einer Scheidung, sondern von einer Aufhebung der Lebenspartnerschaft.
Ansonsten gelten jedoch die gleichen Regeln. Bevor es zu einer Aufhebung der Lebenspartnerschaft kommt, müssen die Partner ein Trennungsjahr einhalten, in dem sie entweder in getrennten Wohnungen oder aber in der gemeinsamen Wohnung getrennt von Tisch und Bett leben. Es gelten die gleichen Regeln wie bei einer Ehescheidung, dass während des Trennungsjahrs kein gemeinsamer Haushalt geführt werden darf, nicht einer für den anderen kochen, putzen, waschen oder einkaufen darf und dass keine gemeinsamen Aktivitäten durchgeführt werden dürfen. Den Fernsehabend gemütlich gemeinsam bei Chips und Bier auf dem Wohnzimmersofa zu verbringen ist demnach tabu, ebenso wie regelmäßige gemeinsame Unternehmungen und Freizeitgestaltungen.
Die Lebenspartner sind einander wie Ehepartner nach Beendigung der Lebenspartnerschaft zu Unterhalt verpflichtet. Das gilt auch für das Trennungsjahr, in dem der besserverdienende Partner dem anderen Partner gegenüber zur Zahlung eines Trennungsunterhalts verpflichtet ist. Wie auch in der herkömmlichen Ehe ist für die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft neben der einjährigen Trennungszeit das Einverständnis beider Partner zur Trennung notwendig. Sind sich die Partner nicht einig, verlängert sich die Trennungszeit auf drei Jahre.
Beispiel
Sie sehen Ihre Beziehung als gescheitert an und möchten daher auch die Lebenspartnerschaft beenden. Ihr Partner möchte die Lebenspartnerschaft jedoch nicht beenden, weil er noch an eine gemeinsame Zukunft glaubt. Er verweigert also die Zustimmung zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft.
Wie auch in einer Ehe verlängert sich dadurch die Trennungszeit auf drei Jahre. Verweigert der trennungsunwillige Partner während dieser Zeit weiterhin die Zustimmung zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft, ist eine Aufhebung der Lebenspartnerschaft nicht möglich. Erst nach Ablauf einer verlängerten Trennungszeit von drei Jahren können Sie die Lebenspartnerschaft auch ohne Zustimmung Ihres Partners aufheben lassen.
Stimmt Ihr Partner zu irgendeinem Zeitpunkt während der dreijährigen Trennungszeit doch noch der Trennung zu, ist eine Aufhebung der Lebenspartnerschaft jederzeit möglich, vorausgesetzt die gesetzlich vorgeschriebene Trennungszeit von einem Jahr ist bereits vergangen. Sie brauchen dazu nur noch einen Termin bei dem Familiengericht. Ist die gesetzlich vorgeschriebene Trennungszeit von einem Jahr noch nicht vergangen, müssen Sie diese erst noch abwarten.
Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur im Rahmen der sogenannten Härtefallregelung, wenn der Partner beispielsweise alkohol- oder drogenabhängig oder gewalttätig ist und Ihnen eine Fortdauer der Lebenspartnerschaft nicht zuzumuten ist.
Unterschiede zur Ehe
Seit ihrer Einführung im Jahr 2001 ist die Lebenspartnerschaft der Ehe immer mehr angeglichen worden und unterscheidet sich im Wesentlichen nicht mehr groß von ihr. So ist es auch bei der Online Scheidung für eine Lebenspartnerschaft. Die wenigen Unterschiede, die es noch gibt, betreffen in erster Linie die Adoption von Kindern. Außer bei den Begrifflichkeiten wie beispielsweise Aufhebung statt Scheidung gibt es ansonsten keine weiteren Unterschiede und vor allem im Hinblick auf Unterhaltsansprüche und den Güterstand gilt für die Lebenspartnerschaft dasselbe wie für die Ehe. Ebenso wie die Ehe wird die Lebenspartnerschaft im Standesamt geschlossen, je nach Regelung der einzelnen Bundesländer kann sie auch kirchlich abgesegnet werden. Aufgehoben wird die Lebenspartnerschaft vor dem Familiengericht, es gelten dabei die gleichen Regeln wie bei einer Ehescheidung.
Einen Unterschied gibt es jedoch beim Versorgungsausgleich. Bei der Einführung der Lebenspartnerschaft im Jahr 2001 war der Versorgungsausgleich, in dem geregelt ist, dass die während der Ehe oder Lebenspartnerschaft erworbenen Renten- und Pensionsansprüche zwischen beiden (Ehe)Partnern aufgeteilt werden, für gleichgeschlechtliche Paare in Lebenspartnerschaften noch nicht vorgesehen. Erst später wurden die Rechte und Pflichten der Partner in einer Lebenspartnerschaft immer mehr an die Ehe angeglichen und auch der Versorgungsausgleich wurde zum Bestandteil der Lebenspartnerschaft.
Für Lebenspartnerschaften, die vor dem 1. Januar 2005 geschlossen wurden, findet ein Versorgungsausgleich daher nur statt, wenn die Lebenspartner bis zum 31. Dezember 2005 bei ihrem zuständigen Amtsgericht erklärt haben, dass sie im Falle einer Aufhebung der Lebenspartnerschaft einen Versorgungsausgleich wünschen. Wurde das versäumt, besteht für die Partner aufgehobener Lebenspartnerschaften, die vor dem Stichtag 1. Januar 2005 geschlossen wurden, kein Anspruch auf Versorgungsausgleich.
Online Scheidung einer Lebenspartnerschaft (Online Aufhebung)
Da die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft denselben Regeln unterworfen ist wie eine Ehescheidung, kann sie selbstverständlich auch als Online Scheidung für Lebenspartner (Online Aufhebung der Lebenspartnerschaft) durchgeführt werden. Der Partner, der sich trennen und die Online Aufhebung der Lebenspartnerschaft beantragen möchte, kann dazu denselben Scheidungsantrag benutzen, den auch Ehepaare bei einer Online Scheidung verwenden. Dieser Antrag wird von den meisten Scheidungsanwälten, die eine Online Scheidung oder Online Aufhebung der Lebenspartnerschaft anbieten, direkt auf der Internetseite zur Verfügung gestellt, so dass Sie ihn direkt an Ort und Stelle ausfüllen und an den Rechtsanwalt senden können. Ihren Namen und den Namen Ihres Partners oder Ihrer Partnerin können Sie dabei einfach in den Feldern eintragen, die für „Ehefrau“ und „Ehemann“ vorgesehen sind.
Alles andere funktioniert bei einer Online Scheidung für Lebenspartner (Online Aufhebung der Lebenspartnerschaft) nun genau so wie bei einer Ehescheidung. Soll die Lebenspartnerschaft in beiderseitigem Einvernehmen aufgehoben werden, müssen sich die Partner im Vorfeld des Scheidungsverfahren außergerichtlich über alle Fragen hinsichtlich des Unterhalts und der Verteilung der gemeinsam erworbenen Güter einigen. Ist dies erfolgt, wird dem Gericht angezeigt, dass die Trennung und die Online Aufhebung der Lebenspartnerschaft in beiderseitigem Einvernehmen erfolgt und es ist nur ein Rechtsanwalt notwendig, um die beiden Partner bei der Online Aufhebung der Lebenspartnerschaft vor Gericht zu vertreten. Da es keine strittigen Punkte gibt, die vor Gericht verhandelt werden müssten, ist ein zweiter Rechtsanwalt nicht notwendig und die Partner können sich die Kosten für den einen Rechtsanwalt teilen. Wie auch bei einer Ehescheidung ist diese einvernehmliche Aufhebung der Lebenspartnerschaft die einfachste und unkomplizierteste Art, die Lebenspartnerschaft aufzuheben und sie ist daher besonders gut für eine Online Scheidung geeignet. Langwierige und komplizierte Absprachen mit dem Rechtsanwalt sind bei beiderseitigem Einvernehmen der trennungswilligen Partner nicht notwendig, so dass es kein Problem darstellt, die Kommunikation mit dem Anwalt komplett über das Internet und Telefon laufen zu lassen. Findet die Trennung nicht in beiderseitigem Einvernehmen statt und gibt es strittige Punkte, über die sich die beiden Partner nicht außergerichtlich einigen können, ist es zwingend notwendig, dass beide Partner einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen.
Bei einer nicht einvernehmlichen Online Aufhebung der Lebenspartnerschaft müssen unter Umständen mehr Gespräche mit dem Rechtsanwalt geführt werden, um zu einer Einigung zu kommen. Auch in diesem Fall ist es natürlich möglich, die Aufhebung der Lebenspartnerschaft im Stil einer Online Scheidung durchzuführen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob nur Sie sich für eine sogenannte Online Scheidung bzw. Online Aufhebung entscheiden, während Ihr Partner/Ihre Partnerin den Weg der herkömmlichen Beratung in der Kanzlei wählt, denn es geht dabei rein um Ihre Kommunikation mit Ihrem Rechtsanwalt. Das Verfahren zur Online Aufhebung der Lebenspartnerschaft findet nach wie vor am Amtsgericht unter dem Vorsitz eines Familienrichters statt.
Sie können durch die Online Scheidung für Lebenspartnerschaften bzw. Online Aufhebung der Lebenspartnerschaft jedoch viel Zeit und Geld sparen, da Sie für die Gespräche mit Ihrem Rechtsanwalt keine Fahrtzeiten und -kosten einplanen müssen, keine Parkgebühren anfallen und sie sich nicht schlimmstenfalls einige Stunden Urlaub nehmen müssen, um einen Termin mit dem Anwalt wahrzunehmen. Stattdessen können Sie Ihre Gespräche mit dem Anwalt bequem von überallher per Telefon oder Email führen und vermeiden so eine Menge Stress. Dazu ist es allerdings bei einer Online Aufhebung der Lebenspartnerschaft notwendig, dass Sie selbst keine Probleme damit haben, auch kompliziertere und persönliche Sachverhalte schriftlich oder per Telefon zu erörtern und dass Ihr Rechtsanwalt immer gut erreichbar ist und sich auch für die Beratung per Telefon oder Email entsprechend Zeit nimmt.
Tipp
Versuchen Sie, so viele Dinge wie möglich außergerichtlich mit Ihrem Partner zu klären. Je weniger Streit es um die Online Aufhebung einer Lebenspartnerschaft gibt, umso einfacher und komplikationsloser geht die Trennung vonstatten und auch die Kosten können bei einer einvernehmlichen Aufhebung der Lebenspartnerschaft gering gehalten werden.
Lassen Sie sich hingegen auf einen langwierigen Rosenkrieg ein, verlieren am Ende meist beide Partner viel Geld und auch emotional ist eine solche Trennung eine große Belastung für alle Beteiligten.
Fazit zu "Geht die Online Scheidung für Lebenspartner? (Online Aufhebung der Lebenspartnerschaft)"
- Für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft gelten im Wesentlichen die gleichen Rechte und Pflichten wie für eine Ehe.
- Unterhaltsansprüche bestehen nach der Lebenspartnerschaft ebenso wie nach einer Ehe.
- Das Gleiche gilt für die Ausgleichsansprüche bezüglich gemeinsam erworbener Güter.
- Wird die Lebenspartnerschaft online beendet, spricht man nicht von einer Online Scheidung, sondern einer Online Aufhebung.