Einvernehmliche Scheidung online
Die einvernehmliche Scheidung online ist ein zeit- und kostensparender Weg, eine Ehe scheiden zu lassen. Auch wenn Sie im Streit auseinandergehen und dem Ex-Ehepartner nicht mehr unbedingt alles Gute, sondern eher die Pest an den Hals wünschen, sollte Sie während einer Online Scheidung doch versuchen, vernünftig zu bleiben und diesen letzten Akt der Ehe sinnvoll über die Bühne zu bringen.
Sinnvoll ist in jedem Fall ein Vergleich im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung online, denn diese bringt die geringsten Kosten mit sich.
Wie funktioniert die Online-Scheidung?
Im heutigen Zeitalter des Internets macht der Fortschritt auch vor rechtlichen Angelegenheiten wie einer Ehescheidung nicht Halt und es ist möglich, viele der modernen Kommunikationswege auch im Scheidungsverfahren zu nutzen. Zwar müssen beide Parteien im Regelfall noch immer zum Scheidungstermin im Gerichtsaal anwesend sein, doch alle vorhergehenden Gespräche und Termine mit dem Rechtsanwalt können bei der Scheidung online auch per Telefon, Videokonferenz oder Email wahrgenommen werden. Damit ist kein persönlicher Kontakt zum Rechtsanwalt mehr notwendig, was viel Zeit und Geld sparen kann.
- Fahrtkosten zum Büro des Rechtsanwalts entfallen.
- Es müssen keine Urlaubstage genommen werden, um einen Termin beim Rechtsanwalt wahrzunehmen.
- Viele Fragen lassen sich in einem kurzen Telefonat oder per Email klären.
- Wer im Ausland lebt, kann sich per Online-Scheidung in Deutschland scheiden lassen. Unter gewissen Umständen sind auch Videoschaltungen in den Gerichtssaal zum Scheidungstermin möglich, so dass niemand von weit her anreisen muss.
- Paare, die eine einvernehmliche Scheidung online vollziehen, können sich von nur einem Rechtsanwalt vertreten lassen und beide Partner können per Telefon- oder Videokonferenzschaltung bei allen wichtigen Gesprächen dabei sein.
- Eine Webakte in einem passwortgeschützten Bereich ermöglicht jederzeit den Zugriff auf wichtige Dokumente und hält den Mandanten rund um die Uhr über alle wichtigen Ereignisse im Scheidungsverfahren auf dem Laufenden.
So ermöglicht die Scheidung online eine zeitsparende Kommunikation, die dazu auch noch einiges an Kosten spart. Am günstigsten ist es, wenn sich die Noch-Ehepartner einvernehmlich online scheiden lassen und schon vor der Scheidungsverhandlung vor dem Familiengericht zu einer umfassenden Einigung gekommen sind.
Was ist Vergleich in einer einvernehmlichen Scheidung online?
Auch wenn die Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen erfolgt, sind sich die beiden Noch-Ehepartner längst nicht immer in allen Fragen rund um den Unterhalt, den Versorgungsausgleich, die Güterverteilung oder das Sorge- und Umgangsrecht einig. Hier gilt es nun aber, sich möglichst gütlich zu einigen, sprich einen Vergleich zu schließen. Im juristischen bedeutet ein Vergleich, einen Streit oder eine Unstimmigkeiten durch gegenseitiges Nachgeben beizulegen und sich vertraglich auf eine Lösung, eben den Vergleich, zu einigen. Die Noch-Ehepartner sollten daher nach Möglichkeit versuchen, sich im Vorfeld der Gerichtsverhandlung über möglichst viele Dinge einig zu werden, damit Sie eine einvernehmliche Scheidung online realisieren können.
Herrscht allgemein Einigkeit und gibt es keine strittigen Punkte, so braucht nur der Ehepartner, der die Scheidung einreicht, einen Rechtsanwalt, den sich beide Parteien dann sozusagen teilen können. Gibt es hingegen noch Streitpunkte, so brauchen beide Parteien einen Anwalt, der sie vertritt, denn ein Rechtsanwalt kann nicht die wiederstreitenden Interessen zweier Parteien gleichzeitig vertreten. In diesem Fall obliegt es den Rechtsanwälten, zu versuchen, zu einem außergerichtlichen Vergleich zu kommen. Sie werden ihre Mandanten beraten und ihnen erklären, welche Regelung und Lösung am sinnvollsten ist und wann es sinnvoll ist, auf Angebote oder Forderungen der Gegenseite einzugehen und wann nicht. Oftmals wird dabei mit Kompromissen im Sinne von „Gibst du mir dies, gebe ich dir das“ gearbeitet und beide Parteien müssen bereit sein, zurückzustecken und Abstriche bezüglich ihrer Forderungen zu machen. Führen diese Verhandlungen, die von den Anwälten geführt werden, zu einem Erfolg, wurde ebenfalls ein außergerichtlicher Vergleich erzielt. Eine gute Basis für eine einvernehmliche Scheidung online.
Sind die Fronten jedoch so verhärtet, dass sich die Noch-Ehepartner nicht außergerichtlich einigen können, gehen die Verhandlungen vor Gericht weiter. Der Familienrichter wird nach einer Anhörung und nach dem Abwägen aller Fakten auch zunächst einen Vergleich vorschlagen. Auch die Rechtsanwälte können in dem Verfahren noch Vergleichsvorschläge einbringen. Keine der beiden Parteien ist jedoch verpflichtet, diesen Vergleichsvorschlägen zuzustimmen, die nur dann Gültigkeit erlangen, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Weigert sich eine Partei, den Vergleich anzunehmen, kann keine Einigung erzielt werden und letztendlich wird das Gericht über die strittigen Fragen entscheiden. Dieses Prozedere ist jedoch weitaus kostenintensiver. Es verursacht höhere Gerichtskosten und höhere Anwaltshonorare und so manch ein scheidungswilliges Paar hat sich schon aufgrund eines Rosenkriegs gegenseitig in den Ruin getrieben, anstatt sich zähneknirschend zu einigen.
Warum spart die einvernehmliche Scheidung online Kosten?
Die einvernehmliche Scheidung online spart aus mehreren Gründen Kosten. Können sich die Noch-Ehepartner schon im Vorfeld und ohne Rechtsanwälte über alle Fragen hinsichtlich des Unterhalts, der Kinder und der gemeinsamen Besitztümer einigen, sparen sie am meisten. In diesem Fall ist die Scheidung nur noch mehr oder weniger eine Formsache und es fallen keine hohen Kosten an.
Tipp
Je weniger Streit es bei einer Scheidung online gibt, desto günstiger wird es. Je mehr Streit, desto teurer und ein unnötiger Rosenkrieg, der einzig und allein dazu dient, den Ex-Partner zu verletzen, hat schon so manches Paar in den Ruin geführt. Eine einvernehmliche Scheidung online sollte also immer angestrebt werden.
Derjenige Partner, der den Scheidungsantrag stellt, benötigt dennoch einen Rechtsanwalt, da in Deutschland bei Scheidungsangelegenheiten ein Rechtsanwaltszwang besteht. Der andere Partner braucht keinen eigenen Anwalt, wenn es keine strittigen Fragen zu klären gibt, so dass sich beide Noch-Ehepartner die Kosten für den einen Rechtsanwalt teilen können.
Diese Form der einvernehmlichen Scheidung online ist bei weitem die kostengünstigste Variante.
Sind sich die Eheleute weitgehend, aber nicht in allem Fragen einig, benötigt jeder seinen eigenen Rechtsanwalt. Damit geht bereits eine große Ersparnis verloren, denn nun muss jeder seinen eigenen Rechtsanwalt zahlen, anstatt sich die Kosten für einen Anwalt zu teilen. Gelingt es, mit Hilfe der Rechtsanwälte zu einer Einigung und einem außergerichtlichen Vergleich zu kommen, kann jedoch noch einmal einiges an Kosten gespart werden. Vor Gericht müssen die Anwälte gewisse, gesetzlich vorgegebene Gebührensätze berechnen, die sie nicht unterschreiten dürfen. In außergerichtlichen Verhandlungen ist es jedoch auch möglich, ein Honorar zu vereinbaren, das unter diesen Gebühren liegt. Der außergerichtliche Vergleich ist daher auch bei der Online-Scheidung immer günstiger, als wenn die strittigen Punkte vor Gericht verhandelt werden müssen.
Ist jedoch keine außergerichtliche Einigung möglich, bleibt noch immer die Möglichkeit, vor Gericht einen Vergleich zu schließen. Der Familienrichter oder die Familienrichterin wird immer erst versuchen, eine einvernehmliche Einigung zwischen den zerstrittenen Parteien herbeizuführen. Je nachdem, wie sehr die Parteien zerstritten sind, kann es auch zu mehreren Gerichtsterminen ohne Einigung kommen. Vor Gericht sind die Rechtsanwälte wie bereits erwähnt verpflichtet, bestimmte Gebührensätze in Rechnung zu stellen und auch die Gerichtskosten steigen, je komplizierter sich das Verfahren gestaltet. Schlussendlich kann es auch für beide Partner zu schwerwiegenden finanziellen Einbußen führen, wenn sich die beiden Parteien nicht einigen können und es dadurch beispielsweise zu einer Teilungs- oder Auseinandersetzungsversteigerung einer Immobilie kommt.
Darum ist eine einvernehmliche Scheidung online sinnvoll
Tipp
Ein Vergleich macht bei einer einvernehmlichen Scheidung online immer und zu jeder Zeit Sinn, egal ob außergerichtlich, mit oder ohne Hilfe der Rechtsanwälte oder in Scheidungstermin vor dem Familiengericht. Sehr wichtig ist jedoch auch zu wissen, dass der ausgehandelte Vergleich immer rechtsverbindlich ist und nicht nur eine halbherzig gemachte Zusage, damit man seine Ruhe hat. Wer einen Vergleich, zum Beispiel hinsichtlich Unterhaltszahlungen schließt, ist daran auch rechtsverbindlich gebunden.
Es ist schlimm genug, wenn es mit der Ehe nicht geklappt hat, aber es hilft nichts, einer schlechten Zeit noch gutes Geld hinterherzuwerfen. Letztendlich schneiden sich die Partner dabei nur ins eigene Fleisch, denn auch bei der Online-Scheidung fallen Kosten an und beide Parteien müssen ihren jeweiligen Rechtsanwalt bezahlen. Und je mehr dieser sich mit den Streitigkeiten der Noch-Ehepartner befassen muss, umso höher steigen diese Kosten.
Landet der Streit schließlich vor Gericht, weil außergerichtlich keine Einigung erzielt werden konnte, kommen weitere Kosten auf das scheidungswillige Paar zu und viele dieser Kosten sind vermeidbar, wenn es beizeiten ein paar Kompromisse schließt und einem Vergleich zustimmt.
Trifft das Gericht die Entscheidungen, weil die zerstrittenen Parteien sich nicht einigen können, ist auch nicht gesagt, dass diese zur vollen Zufriedenheit einer oder beider Parteien ausfallen. Das Gegenteil ist oft der Fall, sodass die Partner, um des lieben Friedens und auch um der Kosten willen, lieber beizeiten einem Vergleich zustimmen sollten.
Geschieht dieser außergerichtlich lassen sich oft die Kosten für den Anwalt geringer halten und auch die Gerichtskosten fallen wesentlich geringer aus.
Eine einvernehmliche Scheidung online erspart viel Stress, Zeit und Geld
Alles in allem ist eine einvernehmliche Scheidung online ideal für Paare, die bereits alle Fragen im Vorfeld geklärt haben, geeignet. Das spart am meisten Zeit, Stress und Geld, da nur der Partner, der den Scheidungsantrag stellt, einen Rechtsanwalt braucht und der andere Partner sich hälftig an den Kosten beteiligt. Die Kommunikation mit dem Rechtsanwalt läuft zeitsparend und kostengünstig über Telefonate und Email und dank Video- oder Telefonkonferenzschaltungen können beide Partner bei allen wichtigen Gesprächen dabei sein. Müssen vor Gericht keine Anträge mehr gestellt werden, ist die Scheidung meist nur noch eine Formsache und der Gerichtstermin dauert nur wenige Minuten. Einzig wenn die Scheidung sofort rechtskräftig werden oder auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden soll, müssen sich beide Partner anwaltlich vertreten lassen. Der zweite Anwalt ist aber nur für die Dauer des Scheidungsverfahrens notwendig. Er wird von dem bisher nicht durch einen Anwalt vertretenen Partner beauftragt und muss auch von diesem bezahlt werden.
Die einvernehmliche Scheidung online ist der günstigste Weg, sich scheiden zu lassen. Aber auch, wenn Sie sich nicht auf Anhieb mit dem Partner einigen können, macht ein Vergleich immer und zu jeder Zeit Sinn, ganz gleich ob außergerichtlich oder vor Gericht, denn ohne Vergleich wird die Scheidung nur teurer und dass Sie mit den Entscheidungen des Familiengerichts glücklicher sind, ist auch nicht gesagt.
Tipp
Ganz gleich wie einig sich die Noch-Ehepartner sind, ganz ohne Rechtsanwalt geht es nicht. In Scheidungsangelegenheiten und daraus resultierenden Unterhaltsstreitigkeiten herrscht an deutschen Gerichten ein Anwaltszwang, so dass bei einer Scheidung immer mindestens ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden muss. Das gilt auch für eine einvernehmliche Scheidung online.
Fazit zu "Einvernehmliche Scheidung online"
- Die einvernehmliche Scheidung online ist die kostengünstigste Lösung.
- Kann eine außergerichtliche Einigung erzielt werden, wird vor Gericht nur ein Rechtsanwalt benötigt.
- Ist kein außergerichtlicher Vergleich möglich, weil die noch Ehepartner sich nicht einigen konnten, kann ein Vergleich auch noch vor Gericht geschlossen werden.
- Einem Vergleich müssen immer beide Parteien zustimmen.
- Niemand kann zum Abschluss eines Vergleichs gezwungen werden.
- Kann gar kein Vergleich erzielt werden, trifft der Familienrichter die Entscheidungen.