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Was kostet mein Scheidungsverfahren und wie kann ich die Kosten beeinflussen?

Was kostet mein Scheidungsverfahren und wie kann ich die Kosten beeinflussen? Was kostet mein Scheidungsverfahren und wie kann ich die Kosten beeinflussen?
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Schickt der Anwalt die Rechnung für Ihre Scheidung, möchten Sie selbstverständlich wissen, nach welchen Faktoren die Anwaltskosten und Gerichtskosten berechnet werden. Sie sind klar im Vorteil, wenn Sie in der Lage sind, die Kostenansätze für die Anwaltskosten und Gerichtskosten einigermaßen nachzuvollziehen. Wir erklären Ihnen, welche Faktoren die Kosten bestimmen und vor allem, wie Sie den Kostenaufwand selbst positiv beeinflussen können. Anhand einiger Rechenbeispiele verdeutlichen wir, wie sich Ihre Kostenrechnung zusammensetzt.

  • Die Verfahrenswerte bestimmen den Kostenansatz für die Anwaltskosten und Gerichtskosten in Ihrem Scheidungsverfahren.
  • Der Mindestverfahrenswert für Ihre Scheidung beträgt 3.000 EUR. Soweit der Versorgungsausgleich durchzuführen ist, kommt ein weiterer Mindestverfahrenswert von 1.000 EUR in Ansatz. Der Mindestverfahrenswert für eine einvernehmliche Scheidung liegt damit im Regelfall bei 4.000 EUR.
  • Setzen Sie sich streitig auseinander, verursachen Sie für jede Scheidungsfolge einen zusätzlichen Verfahrenswert. Streiten Sie über den Zugewinnausgleich, bestimmt Ihre Forderung den Verfahrenswert. Sie verteuern damit Ihr Scheidungsverfahren.
  • Scheidungskostenrechner können nur Ergebnisse liefern, die auf Ihren Angaben beruhen. Sind Ihre Angaben unklar, erhalten Sie fehlerhafte Ergebnisse. Besser ist, wenn Sie einen persönlichen Kostenvoranschlag einfordern.
  • Sollten Sie die Verfahrenskosten nicht aus eigener Tasche bezahlen können, können Sie staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen oder bestenfalls mit Ihrem Rechtsanwalt eine Zahlungsregelung vereinbaren.

Das Maß der Gebührenrechnung ist der Verfahrenswert

Bevor Sie die Kostenansätze nachkalkulieren, müssen Sie wissen, was es mit den Verfahrenswerten auf sich hat. Spätestens am Ende Ihres Scheidungsverfahrens setzt das Gericht nämlich die Verfahrenswerte fest. Die Verfahrenswerte bemessen sich nach Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen. Dabei wird auch das Einkommen und das Vermögen Ihres Ehepartners berücksichtigt. Das Gericht setzt für Ihre Scheidung, den Versorgungsausgleich und für eventuell verhandelte Scheidungsfolgen jeweils einen eigenständigen Verfahrenswert fest. Nach Maßgabe dieser Verfahrenswerte berechnet die Gerichtskasse die Gerichtsgebühren für Ihr Scheidungsverfahren und der Anwalt die Höhe seiner Anwaltsgebühren.

Tipp

Mit Verfahrenswert speziell bei der Scheidung ist der Gegenstandswert oder der Streitwert in gerichtlichen Verfahren gemeint. Der Gesetzgeber legt Wert darauf, dass es sich bei der Scheidung um ein „Verfahren“ und nicht um einen Prozess unter Gegnern handelt.

Wieso ist es schwierig, den Kostenaufwand zuverlässig zu prognostizieren?

Das Gericht setzt die Verfahrenswerte, nach denen sich der Kostenaufwand für Ihr Scheidungsverfahren berechnet, meist zugleich im mündlichen Scheidungstermin, bei dem es Ihre Scheidung beschließt, fest. Vorher kann Ihr Rechtsanwalt die voraussichtlichen Verfahrenswerte nur grob einschätzen. Er kann sich dabei nur an Ihren Einkommen und Ihren Vermögenswerten orientieren. Ansonsten kommt es darauf an, wie Sie Ihr Scheidungsverfahren gestalten, insbesondere, ob Sie sich einvernehmlich scheiden lassen oder es auf eine streitige Scheidung ankommen lassen. Am Ende entscheidet allein der Richter, welche Verfahrenswerte festgesetzt werden. Dabei wird er auf die Wünsche und Hinweise Ihres Anwalts Rücksicht nehmen. So kommt in Betracht, dass die Standardverfahrenswerte bei einer streitigen Scheidung nach oben oder bei einer einvernehmlichen Scheidung nach unten korrigiert werden. Auch ein komplexer Sachvortrag und die damit verbundene aufwändige Beurteilung des Sachverhalts können die Verfahrenswerte nach oben treiben.

Welchen Nutzen bieten Scheidungskostenrechner im Internet?

Im Internet finden Sie Scheidungskostenrechner. Damit können Sie mehr oder weniger zuverlässig Ihre Scheidungskosten vorausberechnen. Allerdings sind die Ergebnisse nur so gut wie die Fakten, die Sie nach eigener Einschätzung dort für die Berechnung vorgeben. Wenn Sie also nicht wissen, was ein Verfahrenswert ist nach welchen Kriterien sich die Verfahrenswerte für Ihre Scheidung bestimmen, erhalten Sie weniger zuverlässige Ergebnisse.

Tipp

Wenn Sie Ihren Rechtsanwalt auswählen, sollten Sie darauf achten, dass er Ihnen die Möglichkeit bietet, einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für Ihr Scheidungsverfahren anzufordern. Daraus ersehen Sie, mit welchem Kostenaufwand Sie kalkulieren müssen.

Woraus ergeben sich die großen Unterschiede der Verfahrenswerte bei der einvernehmlichen und streitigen Scheidung?

Lassen Sie sich bestenfalls einvernehmlich scheiden, braucht das Familiengericht lediglich den Verfahrenswert für den Scheidungsbeschluss festzusetzen. Es wird allenfalls noch den Versorgungsausgleich mit einem eigenständigen Verfahrenswert berücksichtigen. Damit ist es genug. Sie lassen sich mit einer einvernehmlichen Scheidung im Hinblick auf die in Betracht kommenden Verfahrenswerte so kostengünstig wie möglich scheiden.

Welche Verfahrenswerte ergeben sich bei einer einvernehmlichen Scheidung?

Lassen Sie sich einvernehmlich scheiden, setzt das Gericht folgende Verfahrenswerte fest:

  • Scheidungsbeschluss: 3.000 EUR (Mindestverfahrenswert)
  • Versorgungsausgleich: 1.000 EUR (Mindestverfahrenswert)
  • =Gesamtverfahrenswert: 4.000 EUR (Mindestverfahrenswert)

Je nach Ihren Einkommen und dem Einkommen Ihres Ehepartners und Ihrer beider Vermögenswerte können sich diese Mindestverfahrenswerte erhöhen. Je mehr Sie verdienen, desto höhere Verfahrenswerte setzt das Gericht fest.

Tipp

Bei der einvernehmlichen Scheidung brauchen Sie auf die Regelung von Scheidungsfolge nicht zu verzichten. Sie sollten und können Scheidungsfolgen vielmehr außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Alternativ lassen Sie die Scheidungsfolge im mündlichen Scheidungstermin vom Richter protokollieren. In beiden Fällen ist die Scheidungsfolge rechtsverbindlich dokumentiert.

Welche Verfahrenswerte ergeben sich bei einer streitigen Scheidung?

Erfolgt die Scheidung streitig, kommen folgende Verfahrenswerte in Betracht:

  • Scheidungsbeschluss: 3.000 EUR (Mindestverfahrenswert)
  • Versorgungsausgleich: 1.000 EUR (Mindestverfahrenswert)
  • Regelung des Sorgerechts und Umgangsrecht: 3.000 EUR (Regelwert)
  • Ehewohnung: 3.000 EUR (Regelwert)
  • Aufteilung des Hausrats: 2.000 EUR (Regelwert)
  • Zugewinnausgleich: 20.000 EUR (Beispielwert)
  • Ehegattenunterhalt 12.000 EUR (Beispielwert)
  • =Gesamtverfahrenswert: 40.000 EUR

Diese Verfahrenswerte sind - bis auf die Mindestverfahrenswerte und die Regelwerte - abhängig von dem, was Sie einfordern. Fordern Sie beispielsweise 20.000 EUR Zugewinnausgleich, beträgt der Verfahrenswert 20.000 EUR. Fordern Sie Ehegattenunterhalt, setzt das Gericht den zwölffachen Betrag Ihrer monatlichen Forderung fest (im Beispiel 12.000 EUR). Bei den sogenannten Regelwerten spielen die Werte, wegen derer Sie streiten, hingegen keine Rolle.

Was meint der Richter, wenn er beschließt: „Die Verfahrenskosten werden gegeneinander aufgehoben“?

Im Scheidungsbeschluss trifft der Richter eine Feststellung, wer welche Verfahrenskosten trägt. Vor allem, wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, werden die Kosten meist „gegeneinander aufgehoben“. Dies bedeutet, dass Ihr Ehepartner und Sie die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte tragen. Soweit Sie anwaltlich vertreten sind, tragen Sie die Anwaltskosten normalerweise selbst.

Tipp

Lassen Sie sich einvernehmlich scheiden und benötigen dafür nur einen einzigen Rechtsanwalt, erscheint es fair, wenn sich Ihr Ehepartner auch an Ihren Anwaltsgebühren beteiligt. Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie allerdings nicht.

Welche Bedeutung hat unser Einkommen für die Verfahrenswerte?

Sie müssen dem Gericht Ihr Einkommen angeben. Auch Ihr Ehepartner ist dazu verpflichtet. Ihr dafür maßgebliches Nettoeinkommen ergibt sich aus Ihrer Gehaltsabrechnung. Kindergeld zählt das Einkommen, nicht aber Sozialhilfeleistungen, die keine Lohnersatzfunktion haben. Ihr gemeinsames Nettoeinkommen multiplizieren Sie mit dem Faktor drei. Daraus ergibt der maßgebliche Verfahrenswert.

Beispiel

Sie verdienen netto 3.000 EUR, Ihr Ehepartner 1.500 EUR netto im Monat. Ihr gemeinsames Einkommen beträgt also 4.500 EUR. Für jedes Kind dürfen Sie vorab 250 EUR Freibetrag abziehen. Haben Sie zwei Kinder, ergibt sich ein Nettoeinkommen von 3.900 EUR. Mit dem Faktor drei multipliziert ergibt sich ein Verfahrenswert von 11.700 EUR. Im Regelfall müssen Sie den Mindestverfahrenswert von 1.000 EUR für den Versorgungsausgleich hinzuaddieren. Es ergibt ein Verfahrenswert von 12.700 EUR. Dieser Verfahrenswert bestimmt den Kostenaufwand für Ihr einvernehmliches Scheidungsverfahren. Streiten Sie jetzt noch wegen dem Unterhalt und verlangen monatlich 500 EUR Ehegattenunterhalt, erhöht sich der Verfahrenswert um weitere 6000 EUR (12 x 500 EUR/Monat).

Erhöht unser Vermögen den Verfahrenswert?

Auch Ihr Vermögen wird bei der Bemessung der Verfahrenswerte berücksichtigt. Verbindlichkeiten dürfen Sie abziehen. Letztlich werden allerdings nur 5 % der Vermögenswerte angerechnet und fließen in die Berechnung des Verfahrenswertes für Ihr Scheidungsverfahren ein.

Beispiel

Sie haben ein Sparkonto mit 100.000 EUR Guthaben. Ihr Girokonto ist mit 20.000 EUR im Minus. Ihr Vermögen beträgt also 80.000 EUR. Davon dürfen Sie für jeden Ehepartner einen Freibetrag von 30.000 EUR abziehen. Es verbleiben 20.000 EUR. Davon werden lediglich 5 % = 1.000 EUR auf den Verfahrenswert für Ihr Scheidungsverfahren zusätzlich angerechnet.

Wie berechnet das Familiengericht die Gerichtsgebühren?

Nach Angabe Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse berechnet Ihr Rechtsanwalt den vorläufigen Verfahrenswert für Ihr Scheidungsverfahren und beziffert den Verfahrenswert im Scheidungsantrag. Aufgrund dieser Angaben berechnet die Gerichtskasse die Gerichtsgebühr. Diese Gerichtsgebühr müssen Sie an die Gerichtskasse zahlen. Nur dann stellt das Familiengericht Ihren Scheidungsantrag Ihrem Ehepartner zu und leitet Ihr Scheidungsverfahren in die Wege.

Die Gerichtsgebühr beziffert sich nach dem Gerichtskostengesetz. Für ein Scheidungsverfahren werden zwei Gebührenansätze festgesetzt.

Beispiel

Der Verfahrenswert beträgt 4.000 EUR (Mindestverfahrenswert Scheidung und Versorgungsausgleich). Der einfache Gebührensatz beträgt 127 EUR. Da nach dem Gesetz der doppelte Gebührensatz anzusetzen ist, ergeben sich Gerichtsgebühren in Höhe von 254 EUR. Mehrwertsteuer fällt keine an. Streiten Sie sich wegen des Umgangsrechts für Ihr Kind, erhöht sich der Verfahrenswert um weitere 3.000 EUR und damit auch die Gerichtsgebühr.

Wie berechnet mein Anwalt seine Anwaltsgebühren?

Die Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Auch hier kommt es auf die Verfahrenswerte an. Je nachdem, was Ihr Rechtsanwalt beantragt oder verhandelt, erhöht sich der einfache Gebührensatz um einen bestimmten Faktor. Ihr Anwalt berechnet im Regelfall folgende Gebühren:

  • Ihr Anwalt erhält dafür, dass er den Scheidungsantrag beim Familiengericht stellt, eine Verfahrensgebühr. Der Gebührensatz beträgt das 1,3-fache des einfachen Gebührensatzes.
  • Vertritt Sie Ihr Anwalt im Scheidungstermin, erhält er eine Terminsgebühr. Sie wird mit einem Gebührensatz von 1,2 beziffert. Ist eine Scheidungsfolge streitig oder der Sachverhalt komplex, kann sich der Gebührenansatz auf beispielsweise 1,5 erhöhen. Bestenfalls zahlen Sie dennoch nur die gesetzliche Mindestgebühren. Beauftragen Sie also einen Rechtsanwalt mit der Durchführung Ihrer Scheidung, sprechen Sie den Rechtsanwalt unbedingt darauf an, in welcher Höhe er den Gebührenansatz berechnet.
  • Verständigen Sie sich noch im Scheidungstermin mit Ihrem Ehepartner auf eine vergleichsweise Regelung, berechnet der Anwalt eine Einigungsgebühr.

Beispiel

Der Verfahrenswert für Ihr Scheidungsverfahren (Mindestverfahrenswerte für Scheidung und Versorgungsausgleich) beträgt 4.000 EUR. Ihr Anwalt berechnet:

  • 1,3 Verfahrensgebühr = 327,60 EUR
  • 1, 2 Terminsgebühr = 302,40 EUR
  • Auslagenpauschale 20 EUR
  • 16 % Mehrwertsteuer = 104,00 EUR
  • Ihre Anwaltsgebühren insgesamt = 754,00 EUR

Tipp

Lassen Sie sich einvernehmlich scheiden, benötigt nur derjenige Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, einen eigenen Rechtsanwalt. Der andere Ehepartner, der dem Scheidungsantrag des anderen lediglich zustimmt, braucht keinen eigenen Rechtsanwalt und braucht auch keinen Anwalt zu bezahlen. Kommt es jedoch zur streitigen Scheidung, muss jeder Ehepartner anwaltlich vertreten sein. Zwangsläufig schlagen die Gebühren für zwei Rechtsanwalte zu Buche. Mit der streitigen Scheidung verteuern und verdoppeln Sie den Kostenaufwand für Ihr Scheidungsverfahren. Im Beispiel würde der Anwalt Ihres Ehepartners mindestens die gleichen Gebühren = 773,50 EUR für einen eigenen Rechtsanwalt bezahlen müssen. Da Sie sich offenbar streitig auseinandersetzen, müssen Sie davon ausgehen, dass sich die Gebühren auch noch erheblich erhöhen werden.

Welchen sonstigen positiven Einfluss hat die einvernehmliche Scheidung auf den Verfahrenswert?

Lassen Sie sich einvernehmlich scheiden und verzichten darauf, Anwälte und Gericht mit Ihren ehelichen Streitigkeiten zu beschäftigen, dürfen Sie darauf hoffen, dass das Gericht den Verfahrenswert für Ihr Scheidungsverfahren um bis zu etwa 20 % zusätzlich reduziert. Ihre einvernehmliche Scheidung hat damit also einen erheblichen positiven Einfluss auf den Verfahrenswert. Sie sollten diese Chance unbedingt nutzen.

Wer hilft, wenn ich die Anwalts- und Gerichtsgebühren nicht selbst bezahlen kann?

Haben Sie nur ein geringes oder überhaupt kein Einkommen, sollten Sie staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen. Ihr Rechtsanwalt hält dafür ein amtliches Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe“ für Sie bereit. Nebst Angaben über Ihre Einkommenssituation müssen Sie Unterlagen beifügen, aus denen sich ergibt, wie Sie Ihre Lebensführung finanzieren (z.B. Hartz IV- Bewilligungsbescheid). Wird Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt, brauchen Sie bei geringem Einkommen normalerweise keinerlei Gebühren aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Ihre Scheidung ist dann für Sie faktisch gebührenfrei. Der Staat übernimmt sämtliche Kosten.

Tipp

Möchten Sie keine Verfahrenskostenhilfe beantragen, achten Sie darauf, dass Ihr Anwalt Ihnen bei knapper Liquidität die Möglichkeit bietet, dass Sie wenigstens die Anwaltsgebühren in Raten zahlen können. Vorab sollte Ihr Anwalt prüfen, ob Ihr Ehepartner aufgrund seiner Einkommenssituation in der Lage und damit gesetzlich auch verpflichtet ist, Ihnen aufgrund seiner auch nach der Trennung fortbestehenden Unterhaltspflicht einen Kostenvorschuss für Ihr Scheidungsverfahren zu zahlen.

Fazit

Das Gebührenrecht ist eine komplexe Angelegenheit. Sie sollten nicht erwarten, alles bis ins letzte Detail zu verstehen. Wichtig ist nur, dass Sie eine Vorstellung davon haben, nach welchen Kriterien die Gebühren für Gericht und Anwalt berechnet werden. Daraus sollten Sie vornehmlich die Erkenntnis gewinnen, dass Sie nur mit der einvernehmlichen Scheidung in der Lage sind, den Kostenaufwand für Ihre Scheidung so gering wie möglich zu halten. Jede streitige Auseinandersetzung verteuert Ihre Scheidung.

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Artikel-Inhalt

  1. Das Maß der Gebührenrechnung ist der Verfahrenswert
  2. Wieso ist es schwierig, den Kostenaufwand zuverlässig zu prognostizieren?
  3. Welchen Nutzen bieten Scheidungskostenrechner im Internet?
  4. Woraus ergeben sich die großen Unterschiede der Verfahrenswerte bei der einvernehmlichen und streitigen Scheidung?
  5. Welche Verfahrenswerte ergeben sich bei einer einvernehmlichen Scheidung?
  6. Welche Verfahrenswerte ergeben sich bei einer streitigen Scheidung?
  7. Was meint der Richter, wenn er beschließt: „Die Verfahrenskosten werden gegeneinander aufgehoben“?
  8. Welche Bedeutung hat unser Einkommen für die Verfahrenswerte?
  9. Erhöht unser Vermögen den Verfahrenswert?
  10. Wie berechnet das Familiengericht die Gerichtsgebühren?
  11. Wie berechnet mein Anwalt seine Anwaltsgebühren?
  12. Welchen sonstigen positiven Einfluss hat die einvernehmliche Scheidung auf den Verfahrenswert?
  13. Wer hilft, wenn ich die Anwalts- und Gerichtsgebühren nicht selbst bezahlen kann?
  14. Fazit

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