Ablauf einer Online-Scheidung - Wie läuft eine Online-Scheidung wirklich ab?
Im Zeitalter des Internets werden mittlerweile sämtliche Dienstleistungen online angeboten, so auch die Online-Scheidung. So bieten immer mehr Anwälte verstärkt Online-Scheidungen an. Der Ablauf einer Online-Scheidung scheint klar zu sein, aber die Durchführung noch lange nicht. Scheidungsservice ist eben nicht gleich Scheidungsservice und daher sollten Scheidungswillige Bescheid wissen, wie eine Online-Scheidung abläuft, damit Sie den richtigen Scheidungsservice für sich auswählen.
Wie hat man mit der Online-Scheidung die Nase vorne?
Trennen sich die Partner, kann es manchmal nicht schnell genug gehen. Die Scheidung muss her. Möglichst sofort. Doch ganz so einfach ist es nicht. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass nur der Richter am Familiengericht die Scheidung aussprechen kann und es dazu einer mündlichen Verhandlung vor dem Richter bedarf. Diese Vorgabe sollte jedoch nicht Anlass sein, pessimistisch zu denken und zu glauben, man habe als Ehepartner keinen Einfluss auf den Ablauf einer Scheidung. Eine Online-Scheidung geht nämlich neue Wege. Der Weg, insbesondere der Ablauf einer Online-Scheidung, scheint nicht immer klar zu sein. Der gibt es auf der einen Seite die Vorstellung, das Verfahren sei insgesamt online zu erledigen. Auf der anderen Seite kritisieren einige, der Ablauf einer Online-Scheidung täusche darüber hinweg, dass eben nicht alles online von statten geht. Beides ist richtig. Wer aber weiß, wie eine Online-Scheidung wirklich abläuft, kann neue Wege nutzen und sein Scheidungsverfahren zügig zu Ende führen.
So starten Sie Ihre Online -Scheidung
Bei der Online-Scheidung reichen Sie Ihren Scheidungsantrag online ein. Achten Sie darauf, das Sie einen seriösen Scheidungsservice wählen, der für Sie jederzeit bei Fragen zur Verfügung steht, auch vorab. Auf der Internetseite eines guten Scheidungsservices finden Sie ein entsprechendes Formular, den Scheidungsantrag, den Sie direkt online ausfüllen oder per Post Fax oder eingescannt per Email verschicken können. Sobald Sie den Scheidungsantrag abgeschickt haben, sollten Sie auch zeitnah kontaktiert werden, um alles Erforderliche mit Ihnen zu besprechen und das weitere Vorgehen zu klären. Der für Sie zuständige Anwalt leitet die Online-Scheidung in die Wege und begleitet Sie bis zum Abschluss Ihres Scheidungsverfahrens vor dem für Sie zuständigen Familiengericht.
Brauche ich einen Anwalt?
Ohne Anwalt geht es nicht. Vor dem Familiengericht besteht der sogenannte Anwaltszwang. Dies bedeutet, dass nur ein zugelassener Rechtsanwalt für Sie den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen und Sie dort vertreten kann. Dies ist aber nicht nachteilig, da nur die Vertretung durch einen Rechtsanwalt gewährleistet, dass Sie Ihr Scheidungsverfahren möglichst problemlos und vor allem zügig abwickeln können. Würden Sie den Scheidungsantrag selbst formulieren und einreichen wollen, würden Sie sich ziemlich schnell im Dickicht des Scheidungsrechts verlieren.
Welche Formulare brauche ich?
Wenn Sie die Online-Scheidung nutzen möchten, setzen Sie Ihre persönlichen Angaben auf dem für Sie vorbereiteten Formular ein. Sie finden dieses Formular auf der Website des Scheidungsservices oder in dessen angebotenen Informationsbroschüre, die Ihnen auf Wunsch mit der Post übersendet wird. Das Formular haben Sie in zwei Minuten ausgefüllt. Außerdem wird die beiliegende Anwaltsvollmacht von Ihnen unterschrieben benötigt, um für Sie den Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen zu können. Eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde ist noch beizufügen, aus der hervorgeht, wann Sie geheiratet haben. Sie finden diese Heiratsurkunde in Ihrem Familienstammbuch oder besorgen Sie sich eine Abschrift bei dem Standesamt Ihrer Gemeinde.
Schicken Sie das ausgefüllte Formular mit den Angaben zu Ihrer Person, die Anwaltsvollmacht und die Kopie Ihrer Heiratsurkunde per Internet (scannen Sie die Unterlagen ein und übersenden Sie diese per e-mail), Fax oder Post zu. Ihnen wird der Eingang der Unterlagen bestätigt, so dass Sie sicher wissen, dass die Unterlagen gut angekommen sind und alles in die Wege geleitet wird. Sobald die Unterlagen dem Scheidungsservice vorliegen, wird der beauftragte Rechtsanwalt den Scheidungsantrag formulieren und bei dem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht, das auch als Familiengericht tätig ist, einreichen. Damit haben Sie den ersten Schritt getan. Alles Weitere passiert von Amts wegen. Ihr Anwalt wird Ihnen eine Kopie des Scheidungsantrags übersenden und Sie auch über jeden seiner Schritte informieren.
Braucht denn jeder Ehegatte einen Rechtsanwalt?
Der Ablauf der Online-Scheidung unterscheidet sich von der herkömmlichen Scheidung in mehreren Aspekten - zu Ihrem Vorteil, versteht sich. Sie kommen im Idealfall mit einem einzigen Rechtsanwalt aus. Bei der herkömmlichen Scheidung beauftragen die Ehegatten meist jeder für sich ein einen Rechtsanwalt. Wo dann zwei Rechtsanwälte tätig sind, scheint es leicht nach der Lebenserfahrung vorhersehbar zu sein, dass damit eine streitige Auseinandersetzung wahrscheinlich ist.
Reicht ein Ehegatte über seinen Rechtsanwalt die Scheidung ein, lässt der andere über seinen Rechtsanwalt alles bestreiten, was der Partner vorträgt. Die Partner begeben sich auf einen Weg, bei dem beide nicht wissen, wohin er führt und wann die Scheidung ausgesprochen wird. Sind Vermögenswerte vorhanden, streiten sich die Ehegatten oft bis aufs Messer und verursachen Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und strapazieren ihre wertvolle Zeit und Nerven. Doch es geht auch anders!
Warum ist die Online-Scheidung so vorteilhaft?
Die Online-Scheidung bietet Ihnen mehrere Vorteile.
Sie starten sofort: Bei der Online-Scheidung nutzen Sie zunächst den Vorteil, dass Sie den Scheidungsantrag online in die Wege leiten. Sie können jederzeit, Tag und Nacht, starten. Sie ersparen sich einen persönlichen Besprechungstermin in der Anwaltskanzlei, brauchen keine Termine zu vereinbaren und keine Termine einzuhalten. Sie brauchen keine Scheu davor zu empfinden, sich in einem persönlichen Vieraugengespräch offenbaren zu müssen. Es genügt, wenn Sie im mündlichen Verhandlungstermin vor dem Familiengericht erscheinen und den Beschluss über Ihre Scheidung entgegennehmen.
Ein Anwalt genügt: Einen entscheidenden Vorteil der Online-Scheidung sollten Sie darin sehen, dass Sie das Scheidungsverfahren mit nur einem einzigen Rechtsanwalt bewerkstelligen können. Es genügt, wenn ein Ehegatte den Scheidungsantrag einreicht und der Partner seine Zustimmung dazu erklärt. Derjenige, der zustimmt, benötigt keinen eigenen Rechtsanwalt. Es braucht nur ein einziger Rechtsanwalt bezahlt zu werden. Sie sparen damit enorme Kosten.
Trennungsjahr: Wichtig auch für den Ablauf einer Online-Scheidung ist, dass Sie natürlich das vom Gesetz vorgegebene Trennungsjahr einhalten und sich von Ihrem Partner getrennt haben. Dazu genügt es zeitlich, wenn Sie über Ihren Rechtsanwalt den Scheidungsantrag einige Zeit vor Ablauf des Trennungsjahres beim Familiengericht einreichen, da das Trennungsjahr erst erfüllt sein muss, wenn mündlich über die Scheidung verhandelt wird. Wenn Sie Ihre Scheidung online einleiten, verlieren Sie keine Zeit und brauchen nicht darauf zu warten, bis Ihnen in der Anwaltskanzlei ein Termin zur persönlichen Besprechung mit dem Rechtsanwalt vorgegeben wird.
Kosten: Scheiden kostet Geld. Ein guter Scheidungsservice informiert Sie nicht nur über den Ablauf einer Online-Scheidung, sondern auch genauestens, was Ihre Scheidung wirklich kostet. Die Kosten setzen sich aus den Gerichtsgebühren und Anwaltskosten zusammen. Ein seriöser Scheidungsservice bietet Ihnen eine zinsfreie Ratenzahlung und informiert Sie über die Möglichkeit, staatliche Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
Vorteil: Einvernehmliche Scheidung
Die beste Empfehlung eines wirklich guten und fairen Scheidungsanwalts besteht darin, dass Sie sich möglichst einvernehmlich scheiden lassen . Sie können das Verfahren und damit den Ablauf der Online-Scheidung dann zusätzlich ganz erheblich beschleunigen, wenn Sie sich mit Ihrem Ehegatten einig sind und beide Partner die Scheidung wünschen.
Es genügt völlig, wenn Sie nur die Scheidung als solche beantragen. Sie brauchen nicht eventuell bestehende Scheidungsfolgen in das Verfahren einzubeziehen. Scheidungsfolge ist alles, was infolge der Trennung von Ihrem Ehegatten geregelt werden muss. Dazu gehören Fragen des Unterhalts, des Zugewinnausgleichs oder auch das Sorge- und Umgangsrecht für Ihr gemeinsames Kind. Beantragen Sie ausschließlich die Scheidung, kann das Familiengericht erfahrungsgemäß ziemlich schnell den Termin zur mündlichen Verhandlung ansetzen und Ihre Scheidung aussprechen. Sie sind dann spätestens nach einem Monat mit der Rechtskraft Ihres Scheidungsurteils geschieden.
Alles, was Sie darüber hinaus für regelungsbedürftig halten, sollten Sie mit ihrem Ehegatten besprechen und gegebenenfalls in einer Scheidungsfolgenvereinbarung dokumentieren. Eine solche Scheidungsfolgenvereinbarung sollten Sie notariell beurkunden oder im mündlichen Verhandlungstermin vor dem Familienrichter zu Protokoll geben. Nur eine notariell beurkundete oder zu Protokoll gegebene Scheidungsfolgenvereinbarung gewährleistet, dass sich beide Ehegatten an die darin enthaltenen Vereinbarungen halten müssen. Der entscheidende Vorteil besteht darin, dass Sie möglichst vermeiden, sich gerichtlich über solche Scheidungsfolgen streiten zu müssen und eine schnellstmögliche Scheidung erreichen. Vor allem sparen Sie mit der notariellen Beurkundung enorme Kosten, da diese nur einen Bruchteil der Kosten verursacht, die Sie für Gericht und Anwalt investieren müssten. Vorteilhaft ist zudem, dass sich Ihr Ehegatte es sich dann nicht mehr anders überlegen kann und auch im mündlichen Verhandlungstermin vor dem Familienrichter an diese Vereinbarung gebunden bleibt.
Erscheint eine einvernehmliche Regelung mit Ihrem Ehegatten jedoch nicht möglich, bleibt es Ihnen selbstverständlich unbenommen, sich über eine solche Scheidungsfolgesachen auch gerichtlich auseinanderzusetzen. Auch in diesem Fall steht Ihnen ein guter Scheidungsservice zur Seite und hilft Ihnen, alles im Vorfeld zu klären, damit möglichst eine einvernehmliche Scheidung herbei geführt wird.
Wie ist das mit dem Gerichtstermin?
Mit der Online-Scheidung beschleunigen Sie den Ablauf des Scheidungsverfahrens erheblich. Sind Sie mit Ihrem Ehegatten einig, kann das Familiengericht relativ zügig einen Gerichtstermin terminieren, in dem über Ihren Scheidungsantrag verhandelt wird. Nach dem Gesetz muss der Richter beide Ehegatten persönlich anhören. Sie erhalten dazu eine Ladung vom Gericht. Im Termin ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Sie brauchen also nicht zu befürchten, dass fremde Personen zuhören. Ihr Rechtsanwalt wird Sie begleiten, vor Ort betreuen und eventuell auftretende Fragen sofort beantworten. Der Richter wird Sie lediglich fragen, ob Sie beide geschieden werden wollen. Antworten Sie beide mit Ja, ist der Termin im Regelfall in 10 Minuten erledigt.
Wie ist das mit dem Versorgungsausgleich?
Der Ablauf einer Online-Scheidung wird auch durch den Versorgungsausgleich bestimmt. Der Versorgungsausgleich ist von Amts wegen durch das Familiengericht durchzuführen. Jedenfalls ist das der Regelfall. Beim Versorgungsausgleich werden Ihre beiderseitigen Rentenanwartschaften auf Altersversorgung untereinander ausgeglichen. Derjenige, der während der Ehe höhere Anwartschaften erworben hat, muss die Hälfte dessen, was er mehr erworben hat, an den Partner abtreten. Zu diesem Zweck schickt Ihnen das Familiengericht einen Fragebogen, in dem Sie Ihr Arbeitsverhältnis, Ihre Sozialversicherungsnummer und die von Ihnen erworbenen Rentenanwartschaften angeben müssen. Diesen Fragebogen schicken Sie an Ihren Rechtsanwalt zurück, der den Fragebogen für Sie beim Familiengericht einreicht. Sobald die Rentenanwartschaften geklärt sind, kann das Familiengericht Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmen. Sie können den Versorgungsausgleich erheblich beschleunigen, wenn Sie vorab ihr Rentenkonto klären lassen und/oder auch über den Versorgungsausgleich einer Scheidungsfolgenvereinbarung mit ihrem Ehegatten treffen.
Tipp:
Zum Ablauf einer Online Scheidung gibt es durchaus Fragen zu beantworten. Dies liegt aber in der Natur der Sache und braucht Sie nicht zu schrecken. Für Antworten steht Ihnen ein guter Scheidungsservice rund um die Uhr zur Verfügung. Nutzen Sie kostenlose Angebote wie Informationsbroschüren, Kostenvoranschläge und kostenlose Gespräche zum Ablauf einer Online Scheidung.